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Hausordnung Mietwohnung - wirksame und unwirksame Regelungen

Nicht alles, was in einer Hausordnung steht, ist für Mieter verbindlich - oft enthält eine Hausordnung unwirksame Regelungen, an die sich Mieter dann nicht halten müssen - Beispiele für wirksame und unwirksame Regelungen in einer Hausordnung.

Ist die Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrags der Wohnung?

Als Mieter hat man in aller Regel unterschrieben, dass dem Mietvertrag eine Hausordnung beigefüt war, und dass man sich verpflichtet, diese Hausordnung einzuhalten.

Manchmal wird eine Hausordnung von den Vertragsparteien bei Abschluss des Mietvertrags auch gesondert unterschrieben.

  • Grundsätzlich ist damit die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags geworden und einzuhalten.

Hausordnung als Formularvertrag - gerichtliche Überprüfung

Da es sich bei einer solchen Hausordnung aber um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden, ob Regelungen wirklich eingehalten werden müssen, oder ob Klauseln unwirksam sind.

Maßgeblich ist vor allem, ob die jeweilige vom Vermieter vorgegebene Klausel oder Regelung klar und unmissverständlich ist (§ 305 c BGB), und ob sie zu einer unangemessenen Benachteiligung (§ 307 BGB) der Vebraucherseite, also der Mieterseite führt.

  • Ist eine Regelung unklar oder benachteiligt sie Mieter unangemessen, dann ist diese Klausel meist vollständig unwirksam.

In etlichen Fällen haben Gerichte das bereits entschieden.

Wir haben uns in diesem Beitrag auf häufig anzutreffende Beispiele beschränkt. 

Beispiele für unwirksame Regelungen und Verbote in einer Hausordnung

Was in einer Hausordnung verbindlich, wirksam für Mieter geregelt sein kann

In der Hausordnung steht, dass Grillen auf dem Grundstück verboten ist

Ob ein Grillverbot in der Hausordnung wirksam oder unwirksam ist - es kommt auf den Einzelfall an:  
Als Mieter Grillen - auf Balkon, Terrasse, Hof oder im Garten erlaubt? 


Redaktion


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