Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Ungeziefer in der Mietwohnung - ein erheblicher oder geringer Mangel?
Erst bei einem verstärkten Auftreten von Ungeziefer spricht man von einem erheblichen Befall, um den sich dann der Vermieter kümmern muss, entsprechende Maßnahmen gegen das Ungeziefer einzuleiten hat.
Wie definiert sich ein "geringer Befall"?
Geringer Ungezieferbefall der Mietwohnung - Mieter ist für die Beseitigung zuständig
Dies ist dann z.B. Fall, wenn nur einzelne Ameisen, Motten oder Käfer in Ihrer Wohnung wären.
- Bei einem geringen Ungezieferbefall kann der Vermieter für die Beseitigung nicht herangezogen werden.
- In allen Fällen eines geringen Befalls ist immer der Mieter für die Beseitigung eines solchen Mangels verantwortlich:
Ungeziefer beseitigen - Kosten vom Mieter oder Vermieter zu zahlen?
Wann kann ein Mottenbefall als erheblicher Ungezieferbefall gesehen werden?
Mieter muss zur Vermeidung von Ungeziefer in der Wohnung Sorgfaltspflichten beachten
Um dem Eindringen und der Vermehrung von Ungeziefer entgegenzuwirken, muss der Mieter die üblichen Sorgfaltspflichten beachten:
- Lebensmittel nicht offen lagern oder herum stehen lassen, die Wohnung sauber halten, Lebensmittelmüll regelmäßig in kurzen zeitlichen Abständen entsorgen.
- Der Vermieter ist immer über ein vermehrtes Auftreten von Ungeziefer zu informieren:
Ungeziefer - Vermieter schnell über Befall, Auftreten informieren
Bei einem erheblichen Ungezieferbefall, der in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt, besteht das Recht auf Mietminderung.
Zur Höhe einer möglichen Kürzung der Miete sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Lesetipps zum Thema
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: