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Ungeziefer - Beseitigung eines starken Befalls durch Vermieter

Erst bei einem starken Befall der Wohnung mit Ungeziefer muss der Vermieter sich um die Beseitigung des Ungezieferbefalls kümmern - wichtig ist daher die Unterscheidung zwischen eines geringen Befalls und einem erheblichen Befall.  

Geringer Ungezieferbefall in der Wohnung - Mieter ist für die Beseitigung zuständig

Wie definiert sich ein "geringer Befall"?

Dies ist dann z.B. Fall, wenn nur einzelne Ameisen, Motten oder Käfer in Ihrer Wohnung wären.

Wann ist ein Mottenbefall der Wohnung ein erheblicher Ungezieferbefall?

Durch ein Amtsgericht wurde z.B. festgestellt, dass bei Motten in der Mietwohnung dann ein erheblicher Ungezieferbefall besteht, wenn wöchentlich 7-8 Motten beim Putzen entfernt werden und dabei auch noch in der Regel zwischen 20 und 30 Flecken von getöteten Motten an den Wänden sind:

Kleidermotten, Mottenplage in der Mietwohnung - Urteil 

Silberfische in der Wohnung - erheblichen Befall muss der Vermieter beseitigen

Sehr oft finden sich Silberfische in Wohnungen - aber handelt es sich um einen erheblichen Befall, den der Vermieter beseitigen muss?
Silberfische in der Mietwohnung, was tun? 

Mieter muss zur Vermeidung von Ungeziefer in der Wohnung Sorgfaltspflichten beachten

Um dem Eindringen und der Vermehrung von Ungeziefer entgegenzuwirken, muss der Mieter die üblichen Sorgfaltspflichten beachten:

  • Lebensmittel nicht offen lagern oder herum stehen lassen, die Wohnung sauber halten, Lebensmittelmüll regelmäßig in kurzen zeitlichen Abständen entsorgen.
Hinweis


Bei einem erheblichen Ungezieferbefall, der in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt, besteht das Recht auf Mietminderung

Zur Höhe einer möglichen Kürzung der Miete sollten Sie fachkundigen Rat einholen.



Redaktion


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