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Vereinbarung Betriebskostenpauschale für Mietwohnung
Ist vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten tragen soll, dann kann das auch so geregelt sein, dass der Mieter eine Pauschale, einen Pauschalbetrag für die Betriebskosten der Wohnung zahlt.
Eine Betriebskostenpauschale für Heizkosten ist nur selten zulässig:
Heizkostenpauschale für Mietwohnung nur ausnahmsweise zulässig
Betriebskostenpauschale im Mietvertrag für eine Mietwohnung vereinbart
Heißt es z.B. im Mietvertrag:
"Die monatliche Miete beträgt 500,00 €.
Der Mieter zahlt weiter die Kosten der Zentralbeheizung. Für sämtliche ansonsten anfallenden Betriebskosten zahlt der Mieter pauschal 150,00 € monatlich. ..."
dann sind die 100,00 € eine Betriebskostenpauschale.
Betriebskostenpauschale - Vermieter erstellt keine Abrechnung für Pauschale
Über die Pauschale wird nicht abgerechnet. Der Mieter bekommt keine Gutschrift, wenn er weniger verbraucht hat, muss aber auch keine Nachzahlung erbringen, wenn er mehr Kosten verursacht hat als die Pauschale abdeckt.
Anpassung einer Betriebskostenpauschale
Allerdings kann der Mieter, als auch der Vermieter für die Zukunft die Anpassung der Betriebskostenpauschale verlangen:
- Wenn sie sich als zu hoch erweist, muss sie für die Zukunft abgesenkt werden:
Betriebskostenpauschale - kalte Betriebskosten, Senkung der Pauschale, - wenn sie sich als zu niedrig erweist, kann der Vermieter die Pauschale für die Zukunft anheben:
Erhöhung der Betriebskostenpauschale .
Andere Regelung:
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