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Untermietzuschlag - darf der Vermieter einen Zuschlag verlangen?

Ist dem Mieter schon im Mietvertrag erlaubt, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten, oder bekommt der Mieter später die Erlaubnis für eine Untervermietung, dann kann der Vermieter einen Untermietzuschlag verlangen - aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Vermieter will Untermietzuschlag - Voraussetzungen für den Untermietzuschlag

Erste Vorausetzung:
Es muss sich um eine wirkliche Untervermietung handeln, also nicht um vorübergehende Besucher. Dafür, dass Besuch beim Mieter übernachtet, kann der Vermieter keinen Untermietzuschlag verlangen.

Wann darf der Vermieter von seinem Mieter einen Untermietzuschlag verlangen?

  • Handelt es sich um die Aufnahme eines Ehepartners oder Lebensgefährten - so darf für diese Personen bzw. für die erlaubte Aufnahme enger Familienangehöriger niemals ein Zuschlag verlangt werden.
  • Ein Zuschlag für Untervermietung darf nur verlangt werden, wenn andernfalls dem Vermieter die Ãœberlassung von Zimmern, eines Teils der Wohnung zur Untervermietung nicht zumutbar wäre. 
  • Nach dem Gesetz ist das eine Ausnahme, § 553 BGB.
    Der Vermieter müsste gute und überzeugende Gründe haben, warum die Aufnahme eines Untermieters ohne Mieterhöhung unzumutbar sein soll.
  • Allein die Tatsache, dass sich nun eine Person mehr in der Wohnung aufhalten soll als vorher, wird dafür oftmals nicht ausreichen. Es kann aber andererseits gegen einen Untermietzuschlag sprechen, wenn die Wohnung schon ursprünglich an mehrere Mieter vermietet worden ist.
Hinweis


  • Dem Vermieter ist es erlaubt, höhere Betriebskostenvorschüsse für den Einzug eines Untermieters zu verlangen.

Untermietzuschlag - wie hoch darf er sein?

Eine gesetzliche Regelung, wie hoch der Untermietzuschlag sein darf, gibt es bisher nicht.

Ein überhöhter Untermietzuschlag könnte dazu führen, dass die Gesamtmiete überhöht ist, gar eine Wuchermiete vorliegt.

Aber auch unterhalb dieser für die Gesamtmiete geltenden gesetzlichen Grenzen darf der Untermietzuschlag jedenfalls nicht unangemessen hoch sein.

Am Ende entscheiden die Gerichte, ob überhaupt ein Untermietzuschlag verlangt werden darf, und wie hoch er sein darf.

Gerichte lassen manchmal einen Untermietzuschlag ohne genaue Prüfung zu

Die Rechtsprechung dazu ist nicht einheitlich. Einige Gerichte lassen ohne intensive Prüfung zu, dass der Vermieter einen Untermietzuschlag verlangt.

  • Aber auch dann muss ein verlangter Untermietzuschlag angemessen sein. 

Die Höhe des Zuschlags ist eine Sache des Einzelfalls.

  • Das entscheiden im Streitfall dann Gerichte:

Untermietzuschlag im Mietvertrag vereinbart - Mieter ist benachteiligt 

Untermietzuschlag, wenn Belegung der Mietwohnung nicht erhöht wird? 

Kein Untermietzuschlag ohne Begründung - Untermietzuschlag im Mietvertrag vereinbart

Das Gesetz verbietet ausdrücklich jede Abweichung zum Nachteil des Mieters, § 553 Abs. 3 BGB.

Selbst dann, wenn im Mietvertrag ein Untervermietungszuschlag für jeden Fall der Untervermietung vorgesehen ist - egal, ob dies im Formularvertrag steht oder in einer Einzelvereinbarung -, ist diese Vertragsregelung unwirksam.

Der Vermieter hat in der Regel in diesem Fall ohne besondere Begründung der Unzumutbarkeit keinen Anspruch auf einen Zuschlag

  • aber es sind andere Gerichtsentscheidungen möglich.


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