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Mietvertrag Mietwohnung - Prüfung des Mietvertrags
Grundsätzlich sollten Sie Ihren Mietvertrag fachkundig prüfen lassen.
Mietvertrag für Wohnung prüfen - Prüfung einzelner Vereinbarungen - Fragen und Antworten
Überprüfen Sie, welche Fragestellungen für Sie wichtig sind:
- Geht es darum, ob es sich um einen Mietvertrag über Wohnraum handelt, das Wohnungsmietrecht gilt:
Wohnung, Räume gemietet - Gewerbemietrecht oder Wohnraummietrecht?
Mietvertrag - Mieter und Vermieter vereinbaren Vertragszweck - Wer ist als Mieter Vertragspartner, bzw. soll auch Mieter werden:
Wer ist Vertragspartner des Mieters? - Wer ist Vermieter?
Wer ist Vertragspartner des Mieters?
Nicht alle Eigentümer unterschreiben Mietvertrag - Wie ist die Vertragsdauer geregelt:
Mietvertragsdauer - Vertrag für unterschiedlich lange Zeit abschließen
Handelt es sich um einen Vertrag auf unbestimmte Zeit:
Wohnungsmietvertrag - unbefristet, auf unbestimmte Zeit geschlossen - Ist es ein befristeter Mietvertrag?
Befristeter Mietvertrag - Voraussetzungen für Befristung - Gibt es Vereinbarungen über Nebenleistungen:
Im Mietvertrag können weitere Leistungen vereinbart sein - oder weitere erlaubte Nutzungen:
Mietwohnung nicht nur zum Wohnen nutzen, was beachten? ? - Welche Regelungen sind zur Miete getroffen:
Miete - Wie setzt sich die Gesamtmiete zusammen?
Was ist eine Bruttokaltmiete?
Was ist eine Bruttowarmmiete?
Mietvertrag - Was ist eine Nettokaltmiete? - Was regelt der Vertrag zu den Nebenkosten:
Vereinbarung von Vorauszahlung für kalte Betriebskosten
Vorauszahlung, Vorschuss für Heizkosten, Warmwasser vereinbart - Was steht im Vertrag über Schönheitsreparaturen:
Schönheitsreparaturen - unwirksame Regelungen im Mietvertrag , - Ist eine sogenannte Kleinreparaturklausel im Vertrag:
Vereinbarung über Kleinreparaturen im Mietvertrag unwirksam? - Was ist über eine Mietsicherheit vereinbart:
Kaution - Höhe ist gesetzlich begrenzt, zu hohe Kaution zurückfordern - Handelt es sich insgesamt um einen Formularvertrag:
Formularmäßig vereinbart - Bedeutung im Mietrecht - Oder um einen insgesamt oder in Teilen ausgehandelten Vertrag (Individualvertrag):
Mietvertrag - Individualvereinbarung, Vertragsklausel ausgehandelt?
Zu all den vorstehenden Punkten finden Sie bei proMietrecht nähere Informationen.
Auf diese Weise können Sie sich gut vorbereiten, wenn Sie fachkundigen Rat für eine eingehende Prüfung des Vertrags einholen.
Zu einer Mietvertragsprüfung sollten Sie nicht nur den Vertrag (bzw. Vertragsentwurf) mitbringen, sondern auch Schreiben (nachträgliche Vereinbarungen), aus denen sich ergeben könnte, dass der Vertrag nachträglich geändert wurde.
Nehmen Sie am besten auch die Unterlage(n) mit, in dem die Miete aufgeschlüsselt wurde, prüfen Sie, welche Miete Sie aktuell zahlen.
Sie sollten auch die letzte Abrechnung über warme Betriebskosten (Heizung und Warmwasser) und die anderen Betriebskosten mitnehmen.
Lesetipps zum Thema
Inhalt schriftlicher Mietvertrag
- Liegt Ihnen ein Vertragsentwurf vor?
Neuen Mietvertrag abschließen - vorher prüfen
Wollen Sie ggf. eine vom Vermieter verlangte Mieterhöhung überprüfen:
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