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Abschluss Mietvertrag Wohnung - falsche Bescheinigung vom Mieter

Wird im Rahmen des Abschlusses des Mietvertrags für eine Wohnung dem Vermieter bewusst eine falsche bzw. gefälschte Bescheinigung des früheren Vermieters vom Mietinteressenten vorgelegt, dann ist das eine schwere Vertragsverletzung, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigen kann. 

Mieter legt Vermieter gefälschte Bescheinigung für Abschluss des Wohnungsmietvertrages vor

Die Vorlage falscher Unterlagen, die für den Abschluss eines Mietvertrags für den Vermieter eine wesentliche Bedeutung haben, gelten als schwere Täuschung des (neuen) Vermieters.

  • Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen.

Keine Mietschulden - gefälschte Bescheinigung - fristlose Kündigung des Mieters

Um den neuen Mietvertrag zu bekommen, hatte in diesem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall der Mietinteressent eine Bescheinigung vorgelegt, die angeblich von seinem vorigen Vermieter stammen sollte.

Inhalt der vom Mieter vorgelegten gefälschten Bescheinigung war, dass die Kaution gezahlt war und die Miete immer pünktlich gezahlt wurde - der Mietvertrag durfte deswegen fristlos gekündigt werden. 

Es ist gleichgültig, ob der Mieter im früheren Mietverhältnis immer pünktlich alles gezahlt hat, und es ist egal, wie sich der Mieter in dem neuen Mietverhältnis verhalten hat

- es genügte dem Gericht für eine sofortige fristlose Kündigung, dass der Mieter seinen jetzigen Vermieter durch die gefälschte Bescheinigung getäuscht hatte. 

  • Es gibt nicht nur Pflichten in einem laufenden Vertragsverhältnis, sondern auch vorvertragliche Pflichten, und eine solche wesentliche Pflicht hatte der Mieter (der damalige Mietinteressent) verletzt.

Ehemaliger Vermieter muss keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen

Nach der Rechtsprechung desselben Senats am Bundesgerichtshof hat ein Mieter keinen Anspruch gegen den Vorvermieter auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, obwohl viele Vermieter ohne deren Vorlage eine Vermietung gar nicht weiter prüfen - der Mieter kann nur eine Quittung verlangen:
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung – Anspruch auf Ausstellung 

Wesentliche falsche Angaben in der Selbstauskunft können zur Kündigung der Wohnung führen

Eine (fristlose) Kündigung kann auch in Frage kommen, wenn man im Rahmen der Selbstauskunft falsche Angaben zur Höhe des Einkommens macht: 
Mieterselbstauskunft - Falsche Angabe zur Höhe des Einkommens


Redaktion


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