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Eigenbedarf - Vermieter muss Mieter Ersatzwohnung anbieten

Vermieter, die eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen haben, müssen in ihrem Eigentum stehende freie, oder im Zeitraum der Kündigungsfrist frei werdende Wohnungen als Ersatzwohnungen den vom Eigenbedarf betroffenen Mietern anbieten.

Eigenbedarfskündigung - die Anbietpflicht des Vermieters für eine Ersatzwohnung

  • Die Ersatzwohnung soll vergleichbar sein.
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Ersatzwohnung vergleichbar, wenn sie im gleichen Haus bzw. in der gleichen Wohnanlage liegt, nach Größe, Ausstattung und Mietpreis mit der gekündigten Wohnung vergleichbar ist.
  • Weitere Voraussetzung: die Mietwohnung muss bereits frei sein oder sie muss während der Kündigungsfrist frei werden.
    Eigenbedarf - Vermieter hat eine weitere vergleichbare Wohnung 

Eigenbedarf - kann der Vermieter auswählen, welche freiwerdende Wohnung er anbietet?

Ein Vermieter der Eigenbedarf hat, hat die Pflicht, die Folgen der Kündigung zu mildern, wenn das möglich ist. Der Vermieter muss daher grundsätzlich alle freiwerdenden Alternativwohnungen anbieten. 

  • Er darf z.B. nicht anstelle des Mieters entscheiden, eine Wohnung sei nicht angemessen oder wahrscheinlich zu teuer.
  • Nur völlig ungeeignete Wohnungen, die z.B. durch eine Familie überbelegt wären, braucht er nicht anzubieten.

Eigenbedarfskündigung - Vermieter muss freie Wohnungen während Kündigungsfrist anbieten

Vermieter verletzt Anbietpflicht - wird die Eigenbedarfskündigung unwirksam?

Früher war das so, dass der Vermieter, der die Anbietpflicht verletzt hatte,  den Mieter weiter in der Wohnung wohnen lassen musste.

  • Ende 2016 hat aber der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Verletzung der Anbietungspflicht nicht mehr dazu führt, dass der Mieter in der Wohnung wohnen bleiben kann. 
  • Sie haben jetzt als Mieterin oder Mieter in diesem Falle nur noch einen durchsetzbaren Schadenersatzanspruch: 
    Eigenbedarfskündigung - freiwerdende Wohnung ist anzubieten.
Hinweis


Sammeln Sie Beweise, die belegen, dass während der Kündungsfrist andere Wohnungen des Vermieters frei werden, und der Vermieter diese nicht angeboten hat. Nehmen Sie in einem solchen Fall anwaltlichen Rat in Anspruch!


Redaktion


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