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Eigenbedarfskündigung im Milieuschutzgebiet kann erschwert sein

Wird für ein Gebiet eine soziale Erhaltungssatzung - sogenannter Milieuschutz - erlassen, dann kann das eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erschweren.

Das Baugesetzbuch gibt den Gemeinden das Recht, für bestimmte Gebiete eine Erhaltungssatzung (Erhaltungsverordnung) zu erlassen, um die Zusammensetzung der Bevölkerung in diesem Gebiet zu schützen. 

Dadurch kann unter anderem durch öffentliches Recht die Nutzung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken eingeschränkt werden: 

Erhaltungsgebiet - Milieuschutz, Umstrukturierung

Milieuschutz, Erhaltungssatzung - Eigenbedarfskündigung des Vermieters im Erhaltungsgebiet

Will der Vermieter einen bestehenden Mietvertrag kündigen und sich dafür auf Eigenbedarf berufen, dann kann eine Rolle spielen, ob die gewünschte Nutzung überhaupt mit der Erhaltungsverordnung vereinbar ist. 

Vermieter muss Eigenbedarf begründen

Der Vermieter kann sich auf Eigenbedarf berufen, wenn er die Wohnung für sich sellbst oder für Angehörige seines Haushalts benötigt, oder wenn er die Wohnräume für berufliche Zwecke nutzen will.

In jedem Fall muss er den Eigenbedarf in dem Kündigungsschreiben begründen, und die Gerichte sind verpflichtet, die Gründe sorgfältig zu prüfen, wenn der Mieter widerspricht.

Eigenbedarfskündigung - Welche Rechte haben Mieter, was tun? 

Erhaltungsgebiet, Milieuschutz, Umstrukturierung

Hat die Gemeinde für das Gebiet, in dem die Wohnung liegt, eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 BauGB erlassen, dann muss der Eigentümer seine Nutzungsabsichten auf die Ziele dieser Erhaltungssatzung abstimmen und für bestimmte Umbauten und Nutzungsänderungen möglicherweise auch eine besondere behördliche Genehmigung einholen.

Es kann dann also auch überprüft werden, ob der Vermieter die Eigenbedarfswünsche, auf die er die Kündigung stützt, überhaupt verwirklichen kann.

Landgericht Berlin lehnt Eigenbedarfskündigung im Milieuschutzgebiet für Wohnung ab

Das Landgericht Berlin hat in mehreren Fällen eine Eigenbedarfskündigung abgelehnt, weil der Vermieter nicht überzeugend darlegen konnte, dass er wirklich eine im Erhaltungsgebiet zulässige Nutzung der Wohnung beabsichtigt, oder dass er die erforderliche Genehmigung für Umbauten oder Nutzungsänderung erhalten wird.



Redaktion


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