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Eigenbedarfskündigung - Grund für Eigenbedarf besteht nicht mehr 

Hat der Vermieter wegen Eigenbedarf die Wohnung gekündigt, und ist der angegebene Kündigungsgrund während der laufenden Kündigungsfrist entfallen, dann kann ein Vermieter die Eigenbedarfskündigung nicht mehr durchsetzen, weil der Kündigungsgrund nicht mehr besteht.

Prüfung Eigenbedarfskündigung - Vermieter muss den Grund angeben

Der Vermieter muss für eine Kündigung wegen Eigenbedarf in dem Kündigungsschreiben den Grund angeben, warum Eigenbedarf besteht: 
Eigenbedarfskündigung - Vermieter kündigt den Mietvertrag, Grund 

Eigenbedarfskündigung - die gesetzliche Kündigungsfrist ist zu beachten

Bei der Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten, das heißt die Kündigung beendet das Mietverhältnis erst nach drei, sechs oder neun Monaten, oder sogar noch später, wenn eine längere Kündigungsfrist ggf. im Mietvertrag vereinbart ist: 
Kündigungsfrist des Vermieters bei einer ordentlichen Kündigung 

Eigenbedarfskündigung - beim Vermieter besteht der Grund für den Eigenbedarf nicht mehr

Fällt innerhalb dieser Restlaufzeit des Vertrags der angegebene Grund für den Eigenbedarf weg, dann kann der Vermieter die Kündigung nicht mehr durchsetzen. 

Grund der Eigenbedarfskündigung ist entfallen - Fortsetzung des Mietvertrags der Wohnung

Die Kündigung wird dann als unwirksam angesehen, und der Mietvertrag wird fortgesetzt.

Beispiel

Der Vermieter hat gekündigt, weil sein Sohn in der Stadt studieren wolle und die Wohnung benötige. Der Sohn erhält in der Stadt aber keinen Studienplatz und beginnt woanders sein Studium.

Vermieter muss auf Wegfall des Eigenbedarfs, des Kündigungsgrunds hinweisen

Der Vermieter muss Sie als Mieterin oder Mieter selbst darauf hinweisen, wenn der Eigenbedarfsgrund während der laufenden Kündigungsfrist weggefallen ist. 


Redaktion


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