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Betriebskostenabrechnung - kalte Betriebskosten nach Verbrauch
Bei den kalten Betriebskosten gibt es Möglichkeiten zur Verbrauchserfassung und Zuordnung von verursachten Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung.
Kalte Betriebskosten der Wohnung - verbrauchsabhängige Abrechnung durch Vermieter
Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Betriebskosten für eine Mietwohnung.
Es kann für Haushalte nachteilig sein, wenn Verbräuche einfach nach der Wohnfläche umgelegt werden.
Vermieter kann verbrauchsabhängig kalte Betriebskosten für die Mieter abrechnen
Es ist Sache des Vermieters, ob er für die Verbrauchserfassung entsprechende Techniken einsetzt. Solche Techniken gibt es bisher zur Erfassung:
- des individuellen Wasserverbrauchs:
Wasserzähler, Wasseruhr - Haben Mieter Anspruch auf Einbau? - der Nutzung des Fahrstuhls
- der Nutzung der Müllbehälter.
Weitere Einzelheiten:
Verbrauchsabhängige kalte Betriebskosten
Ist eine Verbrauchserfassung vorgesehen, aber nicht möglich - z.B. weil Sie den Ableser nicht einlassen - dann kommt auch eine Schätzung in Betracht.
Demgegenüber gibt es bei den warmen Betriebskosten (Heizung und Warmwasser) grundsätzlich eine Pflicht zur Verbrauchserfassung:
Abrechnung über warme Betriebskosten - nur tatsächlicher Verbrauch
Keine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung - Kürzung um 15%
Ablesetermin für Heizkosten verpasst - muss Mieter Gebühren zahlen?
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