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Betriebskostenabrechnung - kalte Betriebskosten nach Verbrauch

Bei den kalten Betriebskosten gibt es Möglichkeiten zur Verbrauchserfassung und Zuordnung von verursachten Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung.

Kalte Betriebskosten der Wohnung - verbrauchsabhängige Abrechnung durch Vermieter 

Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Betriebskosten für eine Mietwohnung. 

Es kann für Haushalte nachteilig sein, wenn Verbräuche einfach nach der Wohnfläche umgelegt werden.

Vermieter kann verbrauchsabhängig kalte Betriebskosten für die Mieter abrechnen

Es ist Sache des Vermieters, ob er für die Verbrauchserfassung entsprechende Techniken einsetzt. Solche Techniken gibt es bisher zur Erfassung:

Weitere Einzelheiten:
Verbrauchsabhängige kalte Betriebskosten

Ist eine Verbrauchserfassung vorgesehen, aber nicht möglich - z.B. weil Sie den Ableser nicht einlassen - dann kommt auch eine Schätzung in Betracht.

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