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Hausordnung - Einhaltung der Ruhezeiten ist zu beachten
Vielen Mietverträgen ist eine Hausordnung beigefügt, die das Verhalten der Mieter untereinander, z.B. auch die einzuhaltenden Ruhezeiten, regelt.
Einhaltung von Regelungen zu den Ruhezeiten in der Hausordnung
Die Klauseln in einer Hausordnung, die oft als Anlage zum Mietvertrag vorgelegt wird, stellen in aller Regel "Allgemeine Geschäftsbedingungen" dar. Die Wirksamkeit von solchen Regelungen kann rechtlich überprüft werden.
- Das gilt auch für Klauseln, Regeln zu den Ruhezeiten.
Allgemein übliche Ruhezeiten in der Hausordnung oder dem Mietvertrag
Allgemein üblich sind Ruhezeiten an:
- Werktagen mittags von 13:00 bis 15:00 Uhr,
- abends ab 22:00 bis morgens um 7:00 Uhr,
- Sonntags und an Feiertagen: Ganztägig
Das sehen auch viele Landesimmissionsschutzgesetze der Länder so vor.
- Wenn die Hausordnung oder der Mietvertrag diese Ruhezeiten aufgreift, ist das rechtlich in Ordnung.
- Die Mieter des Hauses sind verpflichtet, diese Ruhezeiten einzuhalten, die Zimmerlautstärke zu beachten:
Zimmerlautstärke - wann liegt eine Ruhestörung vor? - Die Nichteinhaltung der Ruhezeiten, Verursachung von Lärm, kann eine Störung des Hausfriedens sein:
Hausfrieden dürfen Mieter nicht stören - Hausfriedenspflicht
Das bedeutet nicht, dass "Grabesstille" zu herrschen hat, sondern dass Rücksicht zu nehmen ist und in den Ruhezeiten laute Betätigungen nicht vorkommen dürfen.
- Wiederholte und abgemahnte Verstösse gegen die Hausordnung können für lärmverursachende Mieter zu einem Kündigungsrisiko des Mietvertrags führen.
Andere Mieter, Nachbarn halten die Ruhezeiten nicht ein
Für durch erheblichen Lärm gestörte Mieter kann eine Mietminderung in Frage kommen.
Störungen müssen dem Vermieter mitgeteilt sein:
Musterbrief - Vermieter über Ruhestörung, Lärm informieren
Urteil: Ständige Lärmbelästigung, Ruhestörung durch Nachbarn
Erweiterung, Verlängerung von Ruhezeiten über die Hausordnung, den Mietvertrag
Manchmal sehen Hausordnungen längere Ruhezeiten vor, z.B. dass die Mittagsruhezeit schon um 12 Uhr beginnen soll.
Verlängerte Ruhezeiten in der Hausordnung können wirksam vereinbart sein
- Wenn eine Hausordnung das so regelt, und die Hausordnung wirksam in den Mietvertrag einbezogen ist, geht eine solche Regelung den allgemein üblichen Regeln vor und ist von allen Mietern und auch vom Vermieter einzuhalten.
Bauarbeiten, Renovierungen - Ruhezeiten werden nicht eingehalten
Häufige Streitpunkte sind Renovierungen, Bauarbeiten während der Ruhezeiten.
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Redaktion
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