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Reparatur in der Mietwohnung - Nennung der Firma durch Vermieter

Kündigt der Vermieter Instandsetzungsarbeiten in der Wohnung an, dann sollten Mieter die ausführende Firma bei ihrem Vermieter erfragen.

Vermieter muss Arbeiten in der Mietwohnung gegenüber Mietern rechtzeitig ankündigen

Will der Vermieter eine notwendige Instandsetzung, Reparaturen, in der Wohnung durchführen, so sind solche Arbeiten rechtzeitig gegenüber Mietern anzukündigen - Mieter müssen sich auf die Arbeiten einstellen, notwendige Vorbereitungen treffen können.

Das Gesetz schreibt vor, § 555a, Absatz 2 BGB, dass der Vermieter Arbeiten rechtzeitig ankündigt.

Was "rechtzeitig" ist, wie lang vorher Instandsetzungsmaßnahmen angekündigt werden müssen, ist nicht festgelegt, und es gibt auch Ausnahmefälle (z.B. Notreparaturen) in denen Arbeiten auch ohne vorherige Ankündigung von Mietern geduldet werden müssen.
Instandsetzungen, Reparaturen muss der Vermieter ankündigen

Instandsetzungsarbeiten, Reparatur in der Mietwohnung - Nennung der beauftragten Firma

Sollen Instandsetzungsarbeiten Mietwohnung stattfinden, dann ist es gut zu wissen, welche Firma der Vermieter beauftragt hat, z.B. schon deshalb, weil dadurch eine Terminabsprache ermöglicht wird.  

  • Fragen Sie nach, welche ausführende Firma beauftragt ist. Auch die Anschrift der Firma sollten Sie erfragen.​​​​​​​
    Landgericht Berlin: Vermieter muss ausführende Firma angeben
  • Ebenso sollten Sie eine Telefonnummer bekommen.
    Dann könnten Sie selbst nachfragen, falls der Handwerker zum verabredeten Termin nicht kommt,
    Instandsetzung, Reparatur - Handwerker kommt nicht
    oder es kommt bei Ihnen kurzfristig etwas ganz Dringendes dazwischen - so können Mieter selbst die Firma (und auch den Vermieter) informieren.

Ankündigung von Instandsetzungsarbeiten durch Vermieter - muss das schriftlich sein?

Nicht unbedingt muss der Vermieter für die Ankündigung von Arbeiten ein Schreiben schicken.

Auch die Ankündigung von Instandsetzungsarbeiten und die Bestätigung eines vorgeschlagenen Termins per E-Mail ist ausreichend.

Vermieter kündigt beginnende Arbeiten, Reparaturen in der Mietwohnung telefonisch an

Es kann sogar eine telefonische Ankündigung, z.B. auch durch den Hausverwalter, ausreichen.

  • Wenn Ihnen der angekündigte Termin nicht passt, widersprechen Sie, und zwar so, dass Sie später nachweisen können, dass Sie dem vom Vermieter bzw. der Firma gewünschten Termin nicht wahrnehmen können.
  • Schreiben Sie z.B. ebenfalls eine Mail und nennen Sie Ersatztermine, oder bestätigen Sie einen bereits vereinbarten (neuen) Termin.

    Vermieter hat Instandsetzungsarbeiten, Reparaturen nicht ausreichend angekündigt

    Ist keine ordentliche Ankündigung erfolgt, so kommt in Betracht, dass Sie die Ausführung der Arbeiten verweigern.

    • Das sollten Sie aber keinesfalls ohne vorherige fachkundige Beratung tun.
    • Verweigern Sie zu Unrecht die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten, dann kann ein Kündigungsrisiko entstehen.
      Handwerker dürfen nicht in die Mietwohnung

    Redaktion


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