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Kleinreparatur als Mieter selbst beauftragen

Die Kostenübernahme von Kleinreparaturen ist in Wohnungsmietverträgen oft auf die Mieter übertragen - dies ist rechtlich möglich. Aber sollten Mieter, wenn eine Kleinreparatur ausgeführt werden muss, den Auftrag für Kleinreparaturen erteilen, oder erteilt besser der Vermieter den Auftrag?

Kleinreparaturen - ist die Vereinbarung im Mietvertrag wirksam?

Es ergeben sich viele Fragen hinsichtlich einer Wirksamkeit, Zulässigkeit der mietvertraglichen Vereinbarung.

Die im Mietvertrag enthaltene Regelung, Vereinbarung zur Ãœbernahme von Kleinreparaturen durch die Mieter kann unwirksam sein - bei Unwirksamkeit muss der Vermieter immer die Kosten von Kleinreparaturen zahlen:
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag - was ist zu beachten? 
Kleinreparaturen, Regelung - Beispiele für typische Kleinreparaturen

Auftrag für die Ausführung einer Kleinreparatur als Mieter an Firma erteilen

Grundsätzlich verpflichtet das Gesetz den Vermieter zur Instandhaltung der Wohnung. 

  • Kleinreparaturen könnten Mieter selbst beauftragen und bezahlen - das ist aber gut zu überlegen, besser nicht - denn es gibt viele Gründe, die dagegen sprechen.
  • Steht im Mietvertrag, dass Sie als Mieter die Ausführung von Kleinreparaturen selbst beauftragen müssen, so ist diese Klausel unwirksam, man spricht von einer "unwirksamen Vornahmeklausel".

Kleinreparaturen als Mieter beauftragen - das ist nicht zu empfehlen 

Auch wenn es umständlich ist, eine Kleinreparatur dem Vermieter zu melden, damit dieser den Auftrag erteilt, dann mit einer Firma (umständlich) der Termin vereinbart wird:

Die selbständige Beauftragung (als Mieter) kann in vielen Bereichen zu einem Ärgernis bzw. zum Problem werden.

Beispiele


  • Der Handwerker, der gerade die Reparatur macht, sagt:

"Nicht nur der Wasserhahn, sondern auch ein Stück Rohr hinter der Armatur muss getauscht werden muss. Das kostet dann alles zusammen 160 Euro" 
Dann müssten Sie dem Vermieter erklären, dass das doch keine Kleinreparatur ist, der Vermieter die Kosten tragen muss, weil die Reparatur die zulässigen Kosten für eine Einzelreparatur überschreitet. 

Haben Sie aber schon den Auftrag erteilt, dann kann dies dazu führen, dass Sie womöglich die Kosten insgesamt übernehmen müssen, weil Sie den Vermieter nicht über den Mangel informiert haben. Der Vermieter hatte keine Gelegenheit zu entscheiden, wie er die Reparatur vornehmen möchte, wen er beauftragt - grundsätzlich entscheidet der Vermieter über die Auftragsvergabe. 

  • Auch wenn es um die Jahreshöchstgrenze für Kleinreparaturen geht, kann es Schwierigkeiten geben, wenn der Vermieter Rechnungen für von Ihnen in Auftrag gegebene Kleinreparaturen nicht akzeptiert, weil er sagt:
    "Die Leistungen hätte ich preiswerter bekommen können", oder: "Den Fenstergriff hätte ich selbst getauscht, das hätte gar nichts gekostet", und deshalb meint, die jährliche Höchstbetragsbegrenzung sei nicht erreicht. 

Kleinreparaturen soll der Vermieter beauftragen, nicht der Mieter

Auch wegen Gewährleistung und Garantieansprüchen kann es Schwierigkeiten geben:
Hat der vom Mieter beauftragte Handwerker die Reparatur nicht ordentlich ausgeführt, dann müssten  Mieter als Auftraggeber sich damit auseinandersetzen, den Handwerker zur Nachbesserung auffordern.

  • Hat der Vermieter den Handwerker beauftragt, so hat der Vermieter die Gewährleistungsansprüche und muss sich darum kümmern, dass der Handwerker nachbessert, alles in Ordnung bringt. 

Bei der Kleinreparatur besteht die Gefahr, dass noch ein Schaden entsteht oder sich vergrößert

Es besteht immer die Gefahr, dass durch einen Handwerker zusätzliche Schäden entstehen:

  • Bei der Reparatur kann etwas kaputt gehen, z.B.: Eine Rohrzange fällt auf den Fliesenboden, beschädigt diesen. 

Der Vermieter ist immer für die Beauftragung einer Kleinreparatur zuständig

Um Ärger zu vermeiden, sollte man immer den Vermieter über eine anstehende Kleinreparatur informieren und ihn auffordern, dass er selbst den Auftrag erteilt, denn dazu ist er verpflichtet. 

Das ist umständlich, aber für die Vermeidung von Ärger und Streitigkeiten viel besser.
Mietwohnung - Reparaturen, Mängel beseitigen - Pflicht des Vermieters

Vermieter kann die Kosten für eine Kleinreparatur vom Mieter fordern

  • Ist die Kleinreparatur ausgeführt, dann kann der Vermieter die Erstattung der Kosten im Rahmen der einzuhaltenden Kostengrenzen vom Mieter verlangen.

Redaktion


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