Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
- Start
- » Mangel
- » einzelne Mängel
- » Asbest
Asbest im Haus und Mietwohnung
Asbest in der Wohnung stellt grundsätzlich einen Mangel dar, auch Asbest im Haus, außerhalb der Mietwohnung, kann zu Ansprüchen des Mieters führen.
Asbest in der Wohnung
Wenn in Ihre Wohnung Material eingebaut ist, das Asbest enthält, und aus dem Fasern freiwerden (z.B. weil sie zerbrochen oder abgerieben sind), liegt klar ein Mangel vor. Sie müssen dies dem Vermieter anzeigen.
- Es kann ein Anspruch darauf bestehen, dass die entsprechenden Bauteile fachgerecht ausgetauscht werden, jedenfalls dann, wenn sie nicht sicher eingeschlossen werden können bzw. Asbestfasern frei werden.
- Möglicherweise kommt auch eine Mietminderung oder ein Anspruch auf Schadenersatz in Betracht.
Asbest im Haus
Wird nicht in Ihrer eigenen Wohnung, aber in einer Nachbarwohnung oder in dem von Ihnen benutzten Bereich des Hauses Asbest festgestellt und entfernt, dann haben Sie einen Anspruch darauf, weder bei der Benutzung des Hauses noch bei den Austauscharbeiten den Asbestfasern ausgesetzt zu werden.
Sicherheitsvorschriften für die Bearbeitung von Asbest
Wegen der Gesundheitsrisiken, die bei der Bearbeitung von asbesthaltigen Bauteilen entstehen, dürfen solche Arbeiten - zur Sicherheit der Arbeiter wie auch der Umgebung - nur durch besonders zertifizierte Unternehmen unter strengen Sicherheitsmaßnahmen ausgeführt werden. Wenn Sie den Eindruck haben, dass dies nicht der Fall ist, sollten Sie das Landesamt für Arbeitsschutz oder das Ordnungsamt bzw. die Polizei benachrichtigen (Nachweis aufbewahren!).
Als Mieter Asbest keinesfalls selbst bearbeiten oder entfernen
Keinesfalls sollten Sie asbesthaltige Bauteile oder Bereiche selbst bearbeiten oder herausreißen, oder nach solchen Arbeiten selbst reinigen. Denn genau dadurch können Asbestfasern verstärkt freiwerden, Gesundheitsrisiken sich erhöhen.
Wenn Sie ernsthafte Hinweise haben, dass in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung asbesthaltige Bauteile vorhanden sind, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Erst recht dann, wenn Sie erkennen können, dass diese Bauteile kaputt gehen, oder im Zuge von Bauarbeiten beschädigt, entfernt oder bearbeitet werden sollen.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: