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Miete vom Vermieter wegen Mietsenkung zurückfordern
Es kann vorkommen, dass Ihre Miete gesunken ist oder vom Vermieter gesenkt werden müsste und Sie deswegen Mietzahlungen zurückfordern können.
Vermieter muss Miete wegen gesunkener Betriebskosten senken
Dies kann der Fall sein, wenn Sie eine Teilinklusivmiete, Inklusivmiete oder Bruttokaltmiete vereinbart haben und die darin enthaltenen Betriebskosten sinken.
- Dann muss der Vermieter Ihre Miete senken, und Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen Überzahlungen erstattet werden:
Miete senken, wenn Betriebskosten sinken
Dasselbe gilt, wenn Betriebskostenvorschüsse sich als zu hoch herausstellen:
Senkung der Vorauszahlung für kalte Betriebskosten
Mietsenkung kann auch in anderen Fällen möglich sein - Beispiele
In vielen Mietverträgen ist eine zu große Wohnfläche angegeben. Daher kann es deswegen möglich sein, gezahlte Miete zurückzubekommen und die Miete für die Zukunft zu senken:
Miete zu hoch, Miete senken - falsche Wohnfläche im Mietvertrag
Miete senken wegen falscher Angaben der Wohnfläche in Betriebskostenabrechnungen
Ist die Wohnfläche falsch, dann hat dies meist auch Auswirkungen auf die Berechnung der Betriebskosten, denn dadurch werden zu hohe Kostenanteile für alle Betriebskosten gezahlt, die nach der Wohnfläche berechnet werden.
Betriebskostenabrechnung - tatsächliche Wohnungsgröße maßgeblich
Umlage Betriebskosten - Größe der Mietwohnung die Grundlage
Wir führen nachfolgend weitere Fälle für eine mögliche Mietsenkung der Vollständigkeit halber auf - Praktisch sind diese Fälle selten.
Wenn Sie eine Indexmiete vereinbart haben und der Lebenshaltungsindex tatsächlich mal sinken sollte, dann sinkt auch Ihre Miete.
Wenn Sie Zuschläge zur Miete vereinbart haben, wie etwa für eine erlaubte Gewerbeausübung, oder für die Untervermietung:
Untermietzuschlag - Höhe, wie viel können Vermieter verlangen?
dann kann nach Wegfall dieser Nutzung(en) ein Senkungsanspruch bestehen.
Redaktion
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