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Kündigung der Wohnung durch Hausverwaltung - Anforderungen

Für den Vermieter kann ein von ihm bestellter, beauftragter Verwalter oder eine Verwaltungsgesellschaft aus berechtigten Gründen die Kündigung der Wohnung aussprechen.

Kündigung der Wohnung durch den Hausverwalter

Der Vermieter / Eigentümer muss dem Hausverwalter eine ausreichende Vollmacht für die Aussprache einer Kündigung übertragen haben und es müssen tatsächliche Gründe für die Kündigung bestehen:

Ordentliche Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Gründe 

Kündigung der Mietwohnung wegen Vertragsverletzung durch Mieter 

Kündigung des Mietvertrags der Mietwohnung durch Hausverwaltung - Anforderungen

Die Verwaltung, der Hausverwalter muss mit der Ãœbersendung des Kündigungsschreibens eine Originalvollmacht des Vermieters vorlegen. 
Vollmacht im Mietrecht - Wozu braucht man diese? 

Hinweis


Wurde wegen Mietrückständen gekündigt, dann kann es sinnvoll sein, sofort die geforderten Beträge jedenfalls soweit - wenn nötig unter Vorbehalt - zu bezahlen, dass für eine erneute (womöglich formwirksame) Kündigung kein Grund mehr besteht.
Mietschulden, Zahlungsrückstand - Kündigung Mietvertrag der Wohnung 

Kündigung Mietvertrag durch Hausverwalter - keine Vollmacht des Eigentümers, Vermieters

Ist dem Schreiben keine Vollmacht beigefügt, dann können Sie die Kündigung schriftlich als „formunwirksam wegen Verstoß gegen §174 BGB“ zurückweisen:
Vollmachtsrüge - Beispiel für Zurückweisung einer Erklärung, Schreiben 

Hinweis


Haben Sie eine Kündigung von der Verwaltung erhalten, dann sollten Sie sofort fachkundigen Rat in Anspruch nehmen, damit die Kündigung, (wenn es nicht ausnahmswese sinnvoll ist, das zu ignorieren), unverzüglich zurückgewiesen werden kann.

Kündigung Mietwohnung durch Verwalter - Besonderheiten für vorzulegende Vollmacht

Hausverwalter kündigt im Namen mehrerer Eigentümer den Wohnungsmietvertrag

Sind mehrere Personen Vermieter, dann müssen entweder alle Vermieter / Eigentümer die Vollmacht unterschrieben haben, oder für diejenigen, die nicht selbst unterschreiben, muss eine auf den Unterzeichner ausgestellte Vollmacht vorgelegt werden.
Mehrere Personen sind Vermieter der Wohnung - gemeinsam Handeln 

Kündigung der Wohnung durch Verwaltungsgesellschaft - wer darf die Gesellschaft vertreten?

Handelt es sich bei der Verwaltung um eine Gesellschaft, dann darf die Kündigung, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt, nur ein Vertretungsberechtigter dieser Gesellschaft unterschreiben.

Hinweis


Allerdings sollte man sich nicht allein darauf verlassen, dass die Kündigung formell unwirksam ist. 

Prüfen Sie mit Hilfe anwaltlicher Beratung sofort, ob Sie gegen die Kündigung auch inhaltlich vorgehen müssen, insbesondere einen Kündigungswiderspruch erheben:
Ordentliche Kündigung Mietvertrag - als Mieter Widerspruch einlegen

Lassen Sie sich jedenfalls sofort fachlich beraten!



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