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Kündigung Mietvertrag - Gefährdung der Mietwohnung, der Mietsache
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn von Mietern die Mietsache, die Mietwohnung gefährdet wird.
Gefährdung der Mietwohnung - Abmahnung vor Kündigung der Wohnung durch Vermieter
Ob der Vermieter zuvor eine Abmahnung schicken muss, hängt davon ab, ob anzunehmen ist, dass eine Abmahnung eine Verhaltensänderung beim Mieter bewirken wird oder zumindest bewirken kann:
Abmahnung - vor fristloser Kündigung des Mieters
Abmahnung des Vermieters - welche Folgen kann sie haben?
Gefährdung der Mietsache, der Wohnung, des Hauses - Gründe für Kündigung des Mietvertrags
Die Mietsache, also die Wohnung und das Gebäude kann insbesondere dadurch gefährdet werden, dass
- Mieter gefährliche Stoffe in der Wohnung oder im Haus lagern.
Eine Gefährdung der Wohnung und des Hauses kann auch durch Lagerung an sich ungefährlicher Stoffe in zu großer Menge (Deckentraglast, ) entstehen, wenn durch ein zu großes Gewicht die Deckentraglast nicht beachtet wird: z.B. durch ein großes Aquarium
- unerlaubt Bauarbeiten ausgeführt werden, und / oder die Baustatik gefährden,
- oder dadurch, dass z.B. absichtlich eine Überschwemmung verursacht oder Brandstiftung verübt wurde.
- Damit besteht die Gefahr, dass Wohnungen oder sogar das Gebäude zerstört werden, die Gefährdung ist offensichtlich.
Vernachlässigung der Mietwohnung
Auch durch Vernachlässigung der Wohnung kann die Kündigung des Mietvertrags drohen, wenn dadurch z.B. Schimmel oder auch Ungezieferbefall (unsachgemäße bzw. keine Müllentsorgung) herbeigeführt werden.
Vorsätzliche Gefährdung - absichtliche Schäden durch Mieter
Führen Mieter Schäden absichtlich herbei (z.B. bei vorsätzlicher Brandstiftung. Wohnung unter Wasser setzen), ist eine Abmahnung nicht notwendig,
- der Vermieter wird ohne Ankündigung fristlos kündigen können.
Der Vermieter kann wegen Vertragsverletzungen auch die ordentliche (fristgemäße) Kündigung aussprechen und gleichzeitig die fristlose Kündigung aussprechen, beide Kündigungen miteinander verbinden. Damit will der Vermieter erreichen, dass jedenfalls die ordentliche Kündigung greift, wenn die Gründe für eine fristlose Kündigung nicht ausreichen, aber für eine fristgemäße Kündigung.
- Sind die Schäden oder Gefahren nur fahrlässig verursacht worden, dürfte fast immer eine vorherige Abmahnung erforderlich sein.
Haben Sie eine Abmahnung mit solchen Vorwürfen erhalten: Möglichst rasch eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen. Erst recht natürlich, wenn Sie eine Kündigung für Ihre Wohnung erhalten haben.
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