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Kündigung Mietvertrag - Gefährdung der Wohnung, der Mietsache

Vermieter können den Mietvertrag für eine Wohnung fristlos kündigen, wenn durch Mieter die Mietsache, die Mietwohnung gefährdet wird. Wann liegt eine Gefährdung der Mietsache vor?

Gefährdung der Mietwohnung - Abmahnung vor Kündigung der Wohnung durch Vermieter

Ob der Vermieter zuvor eine Abmahnung schicken muss, hängt davon ab, ob anzunehmen ist, dass eine Abmahnung eine Verhaltensänderung beim Mieter bewirken wird oder zumindest bewirken kann:

Abmahnung - vor fristloser Kündigung des Mieters 

Abmahnung des Vermieters - welche Folgen kann sie haben? 

Gefährdung der Mietsache, der Wohnung, des Hauses - Gründe für Kündigung des Mietvertrags 

Die Mietsache, also die Wohnung und das Gebäude kann insbesondere dadurch gefährdet werden, dass Mieter gefährliche Stoffe in der Wohnung oder im Haus lagern. 

Gefährdung der Mietsache, der Wohnung wegen zu hoher Bodenbelastung

Eine Gefährdung der Wohnung und des Hauses kann auch durch Lagerung an sich ungefährlicher Stoffe in zu großer Menge entstehen, wenn durch ein zu großes Gewicht die Deckentraglast nicht beachtet wird: 
z.B. durch ein großes Aquarium
die Baustatik gefährdet wird.

Unerlaubte Bauarbeiten können zu einer Gefährdung der Mietsache führen

Unerlaubte Bauarbeiten ausgeführt und gefährden die Baustatik. Bauliche Veränderungen müssen zuvor vom Vermieter genehmigt werden:
Durchsetzung von baulichen Veränderungen der Wohnung als Mieter

Vernachlässigung der Mietwohnung kann zu einer Gefahr für die Wohnung werden

Auch durch Vernachlässigung der Wohnung kann die Kündigung des Mietvertrags drohen, wenn dadurch z.B.zu  Schimmel und / oder auch Ungezieferbefall (z.B. durch unsachgemäße bzw. keine Müllentsorgung) kommt.

Absichtliche Verursachung von Schäden durch Mieter stellen eine Gefährdung der Mietsache dar

Absichtlich verursachte schwere Schäden (z.B. durch die Herbeiführung einer Überschwemmung, eine Brandstiftung) stellen eine Gefährdung der Mietsache dar.

- Es besteht die Gefahr, dass Wohnungen auch das Gebäude zerstört werden, die Gefährdung ist offensichtlich.

Vorsätzliche Gefährdung des Hauses, der Wohnung - absichtliche Schäden durch Mieter

Führen Mieter Schäden absichtlich herbei ist eine Abmahnung nicht notwendig,

  • der Vermieter kann ohne Ankündigung fristlos kündigen.

Der Vermieter kann wegen Vertragsverletzungen auch die ordentliche (fristgemäße) Kündigung aussprechen und gleichzeitig die fristlose Kündigung aussprechen, beide Kündigungen miteinander verbinden.

Damit will der Vermieter erreichen, dass jedenfalls die ordentliche Kündigung greift, wenn die Gründe für eine fristlose Kündigung nicht ausreichen, aber für eine fristgemäße Kündigung.

  • Sind die Schäden oder Gefahren nur fahrlässig verursacht worden, so dürfte fast immer eine vorherige Abmahnung erforderlich sein.
Hinweis


Haben Sie eine Abmahnung mit solch schwerden Vorwürfen erhalten: Möglichst rasch eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.

Und immer, wenn der Vermieter die Kündigung für die Wohnung geschickt hat.



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