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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Sperrfrist Eigenbedarfskündigung - Mietwohnung wird Eigentumswohnung
Die Sperrfrist für Kündigung, nach Umwandlung einer vermieteten Wohnung in eine Eigentumswohnung, verlängert sich in Gebieten mit besonderer Knappheit an Wohnungen, wenn das Land eine entsprechende Verordnung erlässt.
Eigenbedarfskündigung des Vermieters bei Mietwohnung
Der Vermieter darf einen Wohnungsmietvertrag kündigen, indem er sich auf Eigenbedarf beruft, § 573 Abs.2 Satz 2 BGB.
Dieses Risiko erhöht sich deutlich, wenn das Haus, in dem die gemietete Wohnung liegt, in Wohnungseigentum umgewandelt wird, denn dann gehört einem neuen Eigentümer möglicherweise nur diese Wohnung.
Umwandlung in Eigentumswohnungen - Eigenbedarf
Eigenbedarf - Wenn eine vermietete Wohnung erstmals als Eigentumswohnung verkauft wird
- Wird eine vermietete Wohnung in Wohnungseigentum umwandelt und dann verkauft, kann sich der Erwerber, der neue Eigentümer dieser Wohnung, vor Ablauf von drei Jahren nicht auf Eigenbedarf berufen, die sogenannte Kündigungssperrfrist, § 577a BGB:
Mietwohnung wird zur Eigentumswohnung - Sperrfrist Eigenbedarf - Die Sperrfrist beginnt mit dem Tag, an dem der neue Vermieter in das Grundbuch als neuer Eigentümer der Wohnung eingetragen worden ist.
Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung auch bei Verkauf des Grundstücks an mehrere Personen
- Das gleiche gilt, wenn nach Abschluss des Mietvertrages das Grundstück an mehrere Einzelpersonen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) verkauft wird.
- Hier beginnt die Sperrfrist mit dem Tag, an dem die neuen Vermieter in das Grundbuch als neue Eigentümer eingetragen worden sind.
Mietwohnung wird Eigentumswohnung - längere Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung
Besteht in einem Gebiet eine Knappheit an Mietwohnungen, dann kann die Landesregierung durch eine besondere Verordnung die Sperrfrist auf bis zu zehn Jahre verlängern, § 577a Abs. 2 BGB. Prüfen Sie, ob in Ihrem Bundesland die Regierung eine solche Verordnung erlassen hat und für welche Gebiete.
- Teilweise wird die Sperrfrist auf 5 oder 6 Jahre verlängert, in zahlreichen Städten sind es 10 Jahre.
Der Deutsche Mieterbund veröffentlicht die Liste, in welchen Städen diese besondere Regelung gilt.
Der Vermieter darf sich vor Ablauf der Sperrfrist nicht auf Eigenbedarf berufen, d.h. eine entsprechende Kündigung darf Ihnen nicht zugestellt werden, bevor die Sperrfrist abgelaufen ist.
Eigenbedarfskündigung sorgfältig prüfen lassen
Wenn Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten, sollten Sie diese umgehend fachkundig prüfen lassen.
Eigenbedarfskündigung - Welche Rechte haben Mieter, was tun?
Das gilt auch dann wenn Sie der Ansicht sind, dass die Sperrfrist eingreift, eine Kündigung noch gar nicht möglich ist.
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