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Ordentliche Kündigung des Vermieters - fristgemäße Kündigung
Durch die ordentliche Kündigung will der Vermieter Ihren Mietvertrag für die Wohnung fristgemäß beenden.
Hierzu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung der Mietwohnung durch Vermieter
Wenn die Kündigung
- alle formellen Anforderungen erfüllt,
- und einen der gesetzlich zugelassenen Kündigungsgründe nennt,
- und nachvollziehbar begründet,
- und die genannten Kündigungsgründe auch zutreffen,
- und - im Streitfall - nachweisbar sind,
beendet die Kündigung des Vermieters Ihren Mietvertrag für die Wohnung zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist,
wenn nicht (ausnahmsweise) mietvertraglich eine längere Kündigungsfrist vereinbart ist.
Ordentliche Kündigungsfrist der Wohnung für Vermieter von Dauer des Mietvertrags bestimmt
Kann der Vermieter das Mietverhältnis mit einer ordentlichen Kündigung beenden, dann bestimmt sich die gesetzliche Kündigungsfrist nach der Dauer des Mietverhältnisses, wie lange der Mietvertrag schon besteht:
Ordentliche Kündigung Mietwohnung - Kündigungsfrist für Vermieter
Anders ist dies bei der fristlosen, außerordentlichen Kündigung.
Diese soll das Mietverhältnis sofort beenden.
Ordentliche, fristgemäße Kündigung der Mietwohnung umgehend prüfen lassen
Prüfen Sie sofort, ob Sie gegen die Kündigung inhaltlich vorgehen müssen.
- Möglicherweise müssen Sie gegen die Kündigung umgehend vorgehen, weil keine schriftliche Vollmacht im Original beigefügt ist
- Möglicherweise müssen Sie, bzw. können einen Widerspruch gegen die Kündigung erheben.
​​​​​​​Ordentliche Kündigung Mietvertrag - als Mieter Widerspruch einlegen
Lesetipp
Ordentliche Kündigung des Mietvertrags der Mietwohnung wegen Mietschulden
Achtung bei Kündigung wegen Zahlungsverzug: Wenn der Vermieter wegen Mietrückständen kündigt, wird häufig in demselben Schreiben eine fristlose und fristgemäße (ordentliche) Kündigung ausgesprochen.
- Während eine wegen Zahlungsverzug ausgesprochene fristlose Kündigung durch eine Abwendungszahlung unwirksam gemacht werden kann, wird die aus demselben Grund (auch gleichzeitig) ausgesprochene fristgemäße Kündigung dadurch nicht automatisch unwirksam.
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