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Fälschung der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung - fristlose Kündigung

Die Fälschung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung durch einen Mietinteressenten, die dem neuen Vermieter im Rahmen eines Mietvertragsabschlusses vorgelegt wurde, stellt als Vertragsverletzung einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist wesentlich für den Abschluss des Mietvertrags

Vermieter legen großen Wert auf die Prüfung der Bonität eines künftigen Mieters. Der Nachweis, dass aus dem früheren Mietverhältnis keine Mietschulden bestehen, ist sehr wesentlich.

  • Der neue Vermieter kann wegen einer gefäschten Bescheinigung zur fristlosen Kündigung des abgeschlossenen Mietvertrags berechtigt sein.

Mieter fälscht Bescheinigung des früheren Vermieters - fristlose Kündigung der Wohnung

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte ein Mieter, um den Vermieter zum Abschluss des Mietvertrags zu bringen, eine Erklärung seines früheren Vermieters vorgelegt, wonach er - über eine lange Dauer des dortigen Mietvertrags - die Miete immer pünktlich gezahlt habe. 

Diese Erklärung war, wie sich später herausstellte, vom Mieter selbst erstellt, gefälscht worden.


Redaktion


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