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Gemeinsamer Mietvertrag für Wohnung - ein Mieter stört Hausfrieden

Haben mehrere Mieter gemeinsam einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen, so kann es vorkommen, das ein Mieter der Wohnung den Hausfrieden intensiv stört.

Gemeinsame Mietwohnung - jeder Mieter haftet für die Pflichten aus dem Mietvertrag

Stört ein Mieter der Wohnung den Hausfrieden, so ist dies, bei einem gemeinsamen Mietvertrag, für die übrigen Mieter der Wohnung ein Risiko, denn es kann die Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung die Folge sein, auch wenn nur einer von mehreren Mietern, Bewohnern einer Wohnung den Hausfrieden stört. 

Das heißt:

Gegenüber dem Vermieter hat jeder Mieter vor allem

  • die Verpflichtung, dass die volle Miete gezahlt wird,
  • auch die Pflicht, Haus und Wohnung nicht zu beschädigen,
  • sich gegenüber den anderen Hausbewohnern, Mietern rücksichtsvoll zu verhalten.

Gemeinsamer Mietvertrag für Wohnung - alle Mieter haben gemeinsame Pflichten

Haben mehrere Mieter gemeinsam einen Mietvertrag abgeschlossen, dann haben alle gemeinsam die Pflicht den Mietvertrag zu erfüllen. 

Jeder einzelne Mieter muss für die Erfüllung des Mietvertrags einstehen.

Störung des Hausfriedens kann zur Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung führen

Massive Störungen des Hausfriedens können dazu führen, dass der Vermieter den Mietvertrag kündigt, und zwar gegenüber allen Mietern der Wohnung - eine Kündigung des Vermieters nur gegenüber dem störenden Mieter wäre rechtlich unwirksam, ebenso eine alleinige Kündigung, wenn sich der störende Mieter dazu entschließen würde. Möglich wäre aber, das Ausscheiden einvernehmlich zu regeln:
Ausscheiden Mieter aus gemeinsamen Mietvertrag - Mustertext  

Der Vermieter kann, je nach Schwere der Störung, eine ordentliche Kündigung, vielleicht sogar eine fristlose Kündigung schicken. 

  • Es kommt nicht darauf an, ob nur ein Mieter stört, die anderen daran keine Schuld haben.

Kündigung der Wohnung wegen Hausfriedensstörung - Abmahnung durch Vermieter

Meist muss der Vermieter vor einer Kündigung des Mietvertrags zunächst eine Abmahnung schicken, so dass die anderen Mieter eine Chance haben dafür zu sorgen, dass die Störungen aufhören. 

  • Die Mieter müssen sich dann aber auch darum kümmern, dass die Störungen künftig unterbleiben und es kann notwendig sein, dem Vermieter nachvollziehbar zu belegen, dass weitere Störungen nicht eintreten werden.
  • Ob es möglich ist, dass derjenige Mieter, dem Störungen vorgeworfen werden, aus der Wohnung auszieht, bevor eine Kündigung folgt, erscheint als Lösung sinnvoll 
    - allerdings können die anderen Mieter das oft nicht gegen ihren Mitmieter durchsetzen, denn dieser müsste zum Auszug bereit sein und der Vermieter müsste dem Ausscheiden aus dem Mietvertrag zustimmen.
    Gemeinsamer Mietvertrag für Wohnung - ein Mieter will ausscheiden 

Untermieter stört den Hausfrieden - Hauptmietvertrag kann vom Vermieter gekündigt werden

Auch Störungen, Vertragsverletzungen durch einen Untermieter können zur Kündigung der Wohnung führen - Hauptmieter müssen sich ein störendes Verhalten eines Untermieters zurechnen lassen. 

  • Bei Störungen durch einen Untermieter kann es für den / die Hauptmieter notwendig sein, den Untermietvertrag zu kündigen.

Vermieter ist über die Störung des Hausfriedens informiert, unternimmt nichts

Wurde der Vermieter von betroffenen Mietern des Hauses nachweislich über das Verhalten, die Störung informiert, handelt es sich um massive Störungen, dann kann die Durchsetzung einer Mietminderung gegen den Vermieter ein geeignetes Mittel sein um damit Druck zum Handeln auf den Vermieter auszuüben. 
Mietminderung - wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten? 

Mietminderung für Mietwohnung - Höhe - Feststellung durch Gericht 

Störung des Hausfriedens, Ruhestörung - Klage auf Unterlassung

Wegen erheblicher Störungen durch Nachbarn kommt auch eine Unterlassungsklage vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht in Betracht. Hierzu sollte immer eine rechtliche Beratung erfolgen. 

  • Unter­lassungs­ansprüche gegen Ruhestörer können sich aus dem Immissions­schutz­gesetz (der Bundesländer) aus dem Nachbarrecht und auch aus dem Mietrecht ergeben.
Hinweis


Bei solchen Konflikten sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen.



Redaktion


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