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Mehrere Mieter einer Wohnung - ein Mieter stört den Hausfrieden
Haben mehrere Mieter gemeinsam einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen, so kann es vorkommen, das ein Mieter im Laufe des Mietverhältnisses ein Verhalten zeigt, das den Hausfrieden intensiv stört.
Ein solches Verhalten stellt für alle Mieter, Bewohner der Wohnung ein Risiko dar, denn daraus kann die Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung folgen - auch wenn nur einer von mehreren Mietern, Bewohnern einer Wohnung den Hausfrieden stört.
Gemeinsame Mietwohnung - jeder Mieter haftet für die Pflichten aus dem Mietvertrag
Das heißt:
Gegenüber dem Vermieter hat jeder Mieter vor allem
- die Verpflichtung, dass die volle Miete gezahlt wird,
- auch die Pflicht, Haus und Wohnung nicht zu beschädigen,
- sich gegenüber den anderen Hausbewohnern, Mietern rücksichtsvoll zu verhalten.
Gemeinsamer Mietvertrag für Mietwohnung - gemeinsame Pflichten für alle Mieter
Haben mehrere Mieter gemeinsam einen Mietvertrag abgeschlossen, dann haben alle gemeinsam die Pflicht den Mietvertrag zu erfüllen.
- Jeder einzelne Mieter muss für die Erfüllung des Mietvertrags einstehen.
Die Ratgeber können Sie überall kaufen, wo es eBooks gibt, z.B. bei
Untermieter stört den Hausfrieden - Hauptmietvertrag kann vom Vermieter gekündigt werden
Auch Störungen, Vertragsverletzungen durch einen Untermieter können zur Kündigung der Wohnung führen - der Hauptmieter muss sich ein störendes Verhalten seines Untermieters zurechnen lassen.
- Bei Störungen durch einen Untermieter kann es für den / die Hauptmieter notwendig sein, den Untermietvertrag zu kündigen.
Störung des Hausfriedens kann zur Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung führen
Massive Störungen des Hausfriedens können dazu führen, dass der Vermieter den Mietvertrag kündigt, und zwar gegenüber allen Mietern gemeinschaftlich.
Der Vermieter kann, je nach Schwere der Störung, eine ordentliche Kündigung, vielleicht sogar eine fristlose Kündigung schicken.
- Es kommt nicht darauf an, ob nur einer der Mieter stört, die anderen gar nichts dafür können.
Hausfriedensstörung - Kündigung Mietvertrag - Abmahnung durch Vermieter meist erforderlich
Meistens muss der Vermieter vor einer Kündigung des Mietvertrags zunächst eine Abmahnung schicken, so dass die Mieter eine Chance haben dafür zu sorgen, dass die Störungen aufhören.
- Die Mieter müssen sich dann aber auch darum kümmern, dass die Störungen aufhören, künftig unterbleiben.
- Ob es möglich ist, dass derjenige Mieter, dem Störungen vorgeworfen werden, aus der Wohnung auszieht, bevor eine Kündigung folgt, erscheint als Lösung sinnvoll
- allerdings können die anderen Mieter das oft nicht durchsetzen.
Vermieter unternimmt nichts gegen die Störung des Hausfriedens
Wurde der Vermieter nachweislich über das Verhalten, die Störung informiert, handelt es sich um massive Störungen, dann kann die Durchsetzung einer Mietminderung gegen den Vermieter ein geeignetes Mittel sein. Über die mögliche Höhe sollte man sich genau informieren, nicht direkt eine Minderung geltend machen, die Mietminderung von der Miete einbehalten.
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Mietminderung für Mietwohnung - Höhe - Feststellung durch Gericht
Klage auf Unterlassung wegen Störung des Hausfriedens, Ruhestörung
Wegen erheblicher Störungen kommt auch eine Unterlassungsklage vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht in Betracht. Hierzu sollte immer eine rechtliche Beratung erfolgen.
- UnterÂlassungsÂansprüche gegen Ruhestörer können sich aus dem ImmissionsÂschutzÂgesetz (der Bundesländer) aus dem Nachbarrecht und auch aus dem Mietrecht ergeben.
Bei solchen Konflikten sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen.
Es kann notwendig sein, dem Vermieter nachvollziehbar zu belegen, dass weitere Störungen nicht eintreten werden.
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