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Angefragter Suchbegriff: Gemüse

Es wurden 11 Suchergebnisse gefunden:

Die Bepflanzung eines Balkons durch Mieter gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch  der Wohnung. Daher kann auch Gemüse auf Balkonen gepflanzt werden, wenn sich dies in einem üblichen, normalen Rahmen bewegt.  Es kommt aber vor, dass

Ein vom Mieter auf dem Balkon platzierter Baum muss möglicherweise entfernt werden, wenn er zu groß geworden ist. Vor etwa 15 Jahren hatte ein Mieter in München einen Bergahorn in einen Blumentopf gepflanzt. Zwischenzeitlich wuchs der Baum, er wurde

Wenn ein Haus mit Garten vermietet ist, darf der Mieter den Zaun zum Nachbargrundstück nicht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters verändern. Zaun zwischen den Grundstücken ist Sache des Vermieters Fast immer sind Grundstücke mit Garten

Nicht alles, was in einer Hausordnung steht, ist für Mieter verbindlich - oft enthält eine Hausordnung unwirksame Regelungen, an die sich Mieter dann nicht halten müssen - Beispiele für wirksame und unwirksame Regelungen in einer

Bei Wohnungen im Mehrfamilienhaus, einer Wohnanlage, gilt der Garten nur dann als mitvermietet, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag steht. Auch wenn Sie eine Wohnung im Erdgeschoss mieten, die eine Terrassentür und eine zur Wohnung

Wenn der Garten mitgemietet ist, kann der Mieter auch verpflichtet sein, ihn zu pflegen - darf das aber meist nach eigenen Vorstellungen tun. Ein Garten - oder ein Teil einer Gartenfläche - kann zu einer Wohnung im Mehrfamilienhaus oder

Kosten für Gartenteich in der Betriebskostenabrechnung der Wohnung Manche Wohnanlagen haben auf dem Grundstück einen Gartenteich, und oft werden die dafür anfallenden Betriebskosten und auch die Wartungskosten in den jährlichen Betriebskostenabrechnungen Mietern belastet. Mietvertrag enthält keine

Mieter dürfen Blumenkästen und Blumentöpfe auf ihrem Balkon aufstellen und anbringen, wenn diese keine Unfallgefahr darstellen.  Töpfe auf dem Boden sind ohne weiteres möglich, aber andere Aufstellungen auf der Balkonbrüstung müssen

Wer seinen Balkon genießen will, wird ihn nach dem Winter und auch öfter im Verlauf eines Jahres mal reinigen, und vielleicht Blumenkästen frisch bepflanzen.  Rücksicht gegenüber den Nachbarn ist dabei angesagt. Putzen des Balkons der

Wollen Sie als Mieter am Balkon der Wohnung einen Sichtschutz anbringen wollen, so kann es erforderlich sein zuvor eine Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Balkone sind oft von einem durchbrochenen oder durchsichtigen Geländer umgeben.

Wenn vom Nachbar Schmutz (z.B.: Grillasche, Zigarettenkippen, Pflanzenreste, Krümel, Haare usw.) auf Ihren Balkon oder die Terrasse fällt, dann ist das ärgerlich und schränkt die Nutzung der Wohnung ein. Ausschütteln von Teppichen,