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Angefragter Suchbegriff: zuschlag

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Als Miete bezeichnet man die gesamte Gegenleistung, die der Wohnungsmieter dafür erbringt, dass er die Wohnung zu diesem Zweck, also zum Wohnen benutzen darf. Diese Miete kann mit der ortsüblichen Vergleichsmiete z.B. im Mietspiegel