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Pandemie - Besichtigung der Mietwohnung, Zutritt für Reparaturen

Die Ansteckungsgefahr durch eine Pandemie hat Auswirkungen auf Mieter, wenn es um die Gewährung des Zutritts für Besichtigungen, die Durchführung von Reparaturen geht.

Mieter wollen wegen einer Pandemie den Zutritt zur Wohnung nicht gestatten

Mieter können durchaus versuchen, solche Termine abzuwenden oder im Falle von Besichtigungen, Dauer und Anzahl deutlich zu reduzieren.

Der Vermieter kann in manchen Fällen verlangen, dass für Besichtigungen Personen in die Wohnung eingelassen werden. Besichtigungen, die dringend erforderlich sind, z.B. zur Ãœberprüfung von Leitungsschäden, werden Sie als Mieterin / Mieter - bei Beachtung geltender Beschränkungen - zulassen müssen. 

  • Mieter können in solchen Fällen darauf bestehen, dass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Dringende Reparaturen sind unter Beachtung geltender Schutzmaßnahmen zu gestatten, aber - außer in Notfälllen - nicht ohne vorherige Terminvereinbarung.
Mängelbeseitigung Mietwohnung - wie oft Handwerker reparieren lassen? 

Wohnungsbesichtigungen während Corona oder Pandemie-Beschränkungen

Die Besichtigung einer Wohnung kann der Vermieter verlangen im Zusammenhang mit mitgeteilten Mängeln, aber auch für Zwecke des Verkaufs, oder sogar zur Überprüfung von Merkmalen, die für eine Mieterhöhung wichtig sind.

Besichtigung der Mietwohnung in einer Pandemie - Schutzmaßnahmen sind einzuhalten

Gelten Beschränkungen in einer Pandemie, so verpflichten diese alle Personen z.B. Mindestabstände einzuhalten, und die Möglichkeiten für die Ãœbertragung von Viren sind weitestgehend einzuschränken.

  • Das spricht grundsätzlich gegen das Betreten der Wohnung durch mehr als eine Person, und es kann mindestens das Tragen von Kunststoff-Ãœberschuhen und Handschuhen sowie einer FFP2 Nase-Mund-Schutzmaske verlangt werden.

Ausführung von Arbeiten, Reparaturen in der Mietwohnung während Corona-Beschränkungen

Handwerker haben in ihrer Arbeit normalerweise Kontakte mit Arbeitskollegen und anderen Haushalten, in denen sie Arbeiten ausführen.

Auch müssen Handwerker zwangsläufig Gegenstände in der Wohnung anfassen. Die Gefahr, dass auf diese Weise Viren in die Wohnung getragen werden, ist erhöht.

Arbeiten, die nicht dringlich sind, sollten grundsätzlich nicht ausgeführt werden, solange die Beschränkungen gelten, andere Termine sollten aufgeschoben werden.

Corona-Pandemie - Handwerker muss in die Mietwohnung für die Ausführung einer Reparatur

Auch bei dringlichen Handwerker-Terminen sollte möglichst nicht mehr als eine Person die Wohnung betreten, und es kann mindestens das Tragen von Kunststoff-Überschuhen und Handschuhen sowie einer Mund-Nase-Maske verlangt werden.

Bauarbeiten außerhalb der Mietwohnung während der Corona-Krise

Bauarbeiten außerhalb der Wohnung erhöhen zwar nicht unbedingt das Infektionsrisiko. Aber wenn die Bewohner corona-bedingt zuhause bleiben müssen, können sie Lärm und Schmutz nicht einmal zeitweise ausweichen. In diesen Fällen kann, bei erheblicher Beeinträchtigung der Nutzung der Wohnung, eine Mietminderung möglich sein:
Mietminderung wegen Bauarbeiten im Haus oder der Nachbarschaft 

Duldung einer Modernisierung während der Corona-Krise


Redaktion


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