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Ratgeber Untervermietung
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Asbest in der Mietwohnung - Asbestsanierung, Asbestentfernung
Stoßen Sie in Ihrer Mietwohnung, z.B. bei Umbau- oder Renovierungsarbeiten, auf Bauteile, die Asbest enthalten, dann sollten Sie diese keinesfalls anbohren, bearbeiten oder gar entfernen.
Asbest im Haus und in der Mietwohnung
Asbesthaltige Baumaterialien sind in vielen Neubauten der 1960er bis 1990er Jahre eingebaut, aber auch später noch häufig bei Modernisierungsarbeiten verwendet worden:
Asbest - Ist in meiner Mietwohnung Asbest vorhanden?
Haben Sie Hinweise, dass in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung asbesthaltige Bauteile vorhanden sind, dann sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.
Erst recht dann, wenn Sie erkennen können, dass diese Bauteile kaputt gehen, schon beschädigt sind, oder im Zuge von Bauarbeiten beschädigt, entfernt oder bearbeitet werden sollen.
- Das Umweltbundesamt hat 2020 die Leitlinie für die Asbesterkundung und zur Vorbereitung von Arbeiten veröffentlicht:
Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden
Asbest im Bereich der Mietwohnung - Asbestfasern sind gesundheitsgefährdend
Bei der (versehentlichen) Bearbeitung von asbesthaltigem Material können Millionen von kleinen Fasern freiwerden.
Werden Asbestfasern frei, dann können dadurch erhebliche Gesundheitsgefahren entstehen:
Gesundheitsgefahren durch Asbest für Mieter.
Asbestentfernung, Asbestsanierung: Vermieter muss asbesthaltige Materialien entfernen
- Grundsätzlich haben Sie als Mieterin oder Mieter einen Anspruch, dass der Vermieter Bauteile, die Asbest enthalten, entfernt und eine fachgerechte Sanierung erfolgt.
- Wenn Sie den Verdacht haben, dass bestimmte Bauteile in Ihrem Wohnungsbereich Asbest enthalten, sollten die dies umgehend Ihrem Vermieter mitteilen:
Asbest in Haus und Mietwohnung ist ein Mangel
Handelt der Vermieter nicht, lassen Sie sich rechtlich beraten - auch eine Prüfung durch ein Fachlabor kann sich empfehlen.
- Freiwerdende Asbestfasern stellen einen Mangel dar:
Mängel in der Mietwohnung muss der Vermieter beseitigen. - Ansprüche auf Mietminderung können bestehen:
Mietminderung - Vermieter müssen Mängel mitgeteilt sein. - Auch Schadenersatz kommt in Betracht:
Als Mieter einen Schadenersatzanspruch durchsetzen
Asbesthaltige Materialien in der Wohnung nicht bearbeiten, selbst entfernen
Keinesfalls sollten Sie asbesthaltige Bauteile oder Bereiche selbst bearbeiten, schleifen, bohren, sägen oder herausreißen.
- Sie riskieren damit Ihre Gesundheit!
Asbest im Bereich der Mietwohnung entfernen und entsorgen - Aufgabe einer Fachfirma
- Der Ausbau und die Entsorgung asbesthaltiger Bauteile muss durch Fachkräfte unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften geschehen:
Welcher Standard ist bei Asbestsanierung zu wahren?
Alle asbesthaltigen Materialien müssen streng eingeschlossen transportiert und bei den für Sondermüll zuständigen Einrichtungen abgegeben werden. Das kostet zwar einige Gebühren. Aber Entsorgung auf anderem Wege - z.B. im Hausmüll - ist illegal und kann zu hohen Geldbußen führen.
Reinigung der Wohnung nach einer Asbestentfernung, Asbestsanierung
Hat der Vermieter Arbeiten zur Entfernung von Asbest ausführen lassen:
- Nach solchen Arbeiten nicht selbst die betroffenen Räumlichkeiten reinigen - auch dies sollte immer von einer Fachfirma durchgeführt werden.
Redaktion
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