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Schimmel - Einbau neue Fenster, Isolierglasfenster in Mietwohnung
Durch den Einbau neuer Isolierglasfenster kann das Risiko für die Bildung von Schimmel in einer Wohnung deutlich erhöht werden.
Nach Modernisierung und dem Einbauen neuer Fenster bildet sich Schimmel in Mietwohnung
Es ist die Angelegenheit des Vermieters, beim Einbau neuer dichtschließender Fenster notwendige Vorkehrungen gegen die Gefahr einer erhöhten Feuchtigkeitsbildung zu treffen.
- Hat der Vermieter keine geeigneten Maßnahmen getroffen, dann kann der Mieter für die Entstehung von Feuchtigkeitsschäden nicht verantwortlich gemacht werden.
- Es ist dem Mieter nicht zuzumuten, dass er durch den Einbau neuer Fenster erhebliche Nachteile in Kauf nehmen soll, zum Beispiel auch durch ein nicht zumutbares Heiz- und Lüftungsverhalten.
Wichtig:
- Sie müssen den Vermieter über den Mangel informieren:
Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen - Den Vermieter trifft die Beweislast dafür, warum sich Schimmel bildet:
Schimmel - Wer hat den Schaden zu zahlen, Mieter oder Vermieter?
War vor dem Einbau der neuen Fenster kein Schimmelpilz vorhanden, so ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass gerade die neuen Fenster (durch Veränderung der raumklimatischen Bedingungen) für die Bildung des Schimmels verantwortlich sein können.
Letztlich werden solche Fragen im Streitfall durch ein gerichtliches Gutachten beurteilt:
Sachverständigengutachten als Beweismittel im Mietrecht
Wegen neuer Isolierglasfenster soll die Mietwohnung oft gelüftet werden
Beispielhaft ist in diesem Zusammenhang das Landgericht Bonn anzuführen, das zum Lüftungsverhalten des Mieters Stellung bezogen hat. Das Landgericht begründete lebensnah, dass in der Regel der Mieter vertraglich nicht zu mehr verpflichtet ist, als morgens und abends einmal gründlich zu lüften (Stoß- oder Querlüften für jeweils ca. 10 Minuten).
- Andere Gerichte können aber auch andere Vorstellungen davon haben, welcher Aufwand für Lüftung dem Mieter abverlangt werden kann.
- Unterschreiben Sie wegen des Einbaus neuer Fenster keine nachträgliche Vereinbarung zum Mietvertrag, dass Sie auf einen erhöhten Lüftungsbedarf (und dadurch ggf. auch größerer Heizbedarf) hingewiesen wurden und damit einverstanden sind.
- Schimmelbildung - Lüften der Wohnung, Regelungen im Mietvertrag
Ist die Schimmelpilzbildung sehr erheblich, dann kommt neben einer Mietminderung auch eventuell die fristlose Kündigung des Mietvertrags in Betracht:
Schimmelbefall Wohnung - Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung .
In einem solchen Fall ist abzuwägen:
Was ist tun, in welcher Reihenfolge sollte vorgegangen werden, wie hoch kann die Mietminderung sein?
Anwaltliche Beratung oder Beratung durch einen Mieterverein ist sehr zu empfehlen.
Redaktion
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