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Mietendeckel Berlin - Stichtagsmiete 18.6.2019
Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel gekippt. Das Gesetz hat keine Gültigkeit mehr.
Das Landesgesetz zur Mietbegrenzung für Wohnraum in Berlin, der sogenannte Mietendeckel, begrenzt in vielen Fällen die Miete auf den Stand, der am 18.6.2019 erreicht war, die sogenannte Stichtagsmiete.
Das Gesetz zur Begrenzung von Mieten für Wohnraum in Berlin ist am 23.2.2020 in Kraft getreten und soll fünf Jahre gelten. Es gilt für alle Wohnungen in Berlin, die nicht ausdrücklich von dem Gesetz ausgenommen worden sind (Ausnahmen vom Mietendeckel).
Phase 1 des Mietendeckels: Mietenstopp auf dem Stand der Stichtagsmiete 18.6.2019
Ab Inkrafttreten, also ab dem 23.2.2020, ist "eine Miete, die die am 18.6.2019 wirksam vereinbarte Miete übersteigt, verboten", Es geht dabei um die Nettokaltmiete. Der Vermieter, der eine höhere Miete fordert oder entgegennimmt, setzt sich einem Bußgeld aus.
Das gilt vor allem für laufende Mietverträge: Es soll also eine Mieterhöhung der Nettokaltmiete darüber hinaus, was am 18.6.2019 zu bezahlen war, nicht möglich sein.
Einigkeit besteht, dass der Vermieter (wenn das Gesetz nicht für unwirksam erklärt wird) keinen Anspruch hat auf höhere monatliche Zahlung als die am 18.6.2019 geltende Miete. Dennoch sollten Sie nicht eigenmächtig die Zahlung auf diesen Betrag kürzen.
Fordern Sie den Verrmieter auf, schriftlich zu bestätigen, dass Sie nur noch die Stichtagsmiete zahlen müssen.
Wenn der Vermieter diese Bestätigung nicht schickt, sollten Sie fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.
Mietendeckel - Zustimmungsverlangen, Zustimmungsklage des Vermieters zur Mieterhöhung
Der Mietenstopp wird praktisch bedeutsam, wenn der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangt hat oder verlangt, weil die ortsübliche Vergleichsmiete höher liegt als die Stichtagsmiete, und die sonstigen Regelungen des Mietrechts eine Mieterhöhung nicht ausschließen (Wartefrist, Kappungsgrenze).
Wenn Sie ein Zustimmungsverlangen erhalten haben, dem Sie noch nicht zugestimmt haben, und wenn auch noch nicht rechtskräftig durch ein Zustimmungsurteil entschieden wurde, sollten Sie frühzeitig fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.
Einige Amtsgerichte verurteilen auf eine entsprechende Zustimmungsklage die Mieter auch nach dem 23.2.2020 noch zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Sie argumentieren, die Abänderung des Vertrags sei durch das Gesetz nicht verboten, der Vermieter werde nur den höheren Betrag nicht bekommen.
Andere Amtsgerichte weisen solche Zustimmungsklagen ab mit der Begründung, da die Forderung höherer Zahlung durch das Gesetz verboten sei, müsse der Mieter auch nicht mehr einer Erhöhung der Miete zustimmen, und könne nicht zur Zustimmung verurteilt werden.
Das Gesetz wird scharf angegriffen mit der Behauptung, es sei verfassungswidrig. Die 67. Kammer des Landgerichts Berlin hat diese Frage dem Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung vorgelegt. Wann das Verfassungsgericht entscheidet, ist kaum vorherzusagen.
Stichtagsmiete gilt auch für die Wiedervermietung freier Wohnungen
Wird eine Wohnung nach dem 23.2.2020 neu vermietet, dann kann die Stichtagsmiete ebenfalls eine Rolle spielen:
Die Miete darf nicht höher sein als die besonders im Gesetz festgelegte Tabellenmiete,
gegebenenfalls mit Zuschlägen,und sie darf nicht höher sein als die Stichtagsmiete
Siehe dazu Wiedervermietung freier Wohnungen.
Es gilt der niedrigere Wert von beiden, es kann also die Stichtagsmiete maßgeblich sein.
Redaktion
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