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Was sind Betriebskosten?
Betriebskosten sind diejenigen Kosten, die für die laufende Bewirtschaftung eines Gebäudes oder einer Wohnung anfallen. Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Betriebskosten stehen in der Betriebskostenverordnung
Die Betriebskosten sind in der Betriebskostenverordnung und der Heizkostenverordnung aufgezählt, allerdings nicht abschließend:
Was regelt die Betriebskostenverordnung?
Welche Betriebskosten muss der Mieter tragen?
Vereinbarung über die Tragung der Betriebskosten der Wohnung im Mietvertrag
- Eine Vereinbarung zur Übernahme der Betriebskosten ist bereits dadurch erfolgt, wenn im Mietvertrag sinngemäß steht:
Der Mieter trägt die Betriebskosten.
​​​​​​​Betriebskosten können im Mietvertrag separat ausgewiesen sein oder sind im Mietvertrag als Pauschalen oder als Vorauszahlungen vereinbart.
Betriebskosten können auch teilweise gesondert ausgewiesen sein (Vereinbarung einer Teilinklusivmiete).
Was sind kalte Betriebskosten der Wohnung?
Man unterscheidet kalte Betriebskosten und warme Betriebskosten.
Da für diese beiden Grundkategorien etwas unterschiedliche Regelungen gelten, gehen Sie für weitere Fragen bitte direkt zu
Was sind warme Betriebskosten?
- Warme Betriebskosten (Kosten für Beheizung und Warmwasser)
Im Mietvertrag der Wohnung sind keine Betriebskosten ausgewiesen
In einer im Mietvertrag ausgewiesenen Gesamtmiete tauchen Betriebskosten nicht gesondert auf (Vereinbarung einer Inklusivmiete):
Was ist eine Bruttowarmmiete - Bruttowarmmietvertrag zulässig?
Zu beachten:
Eine Heizkostenpauschale für die Mietwohnung ist nur ausnahmsweise zulässig
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