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Sozialklausel - Kündigung Mietvertrag, Widerspruch soziale Gründe
Sozialklausel: Wenn der Vermieter eine ordentliche Kündigung geschickt hat, auch bei einer Eigenbedarfskündigung, können Sie dieser Kündigung aus sozialen Gründen widersprechen, Widerspruch einlegen.
Wenn Sie eine ordentliche Kündigung erhalten, die den Mietvertrag zum Ende der Kündigungsfrist beenden soll, muss zunächst geprüft werden, ob die Kündigung formell in Ordnung ist, insbesondere wenn keine Originalvollmacht beiliegt, sollte umgehend die Vollmachtsrüge erhoben werden.
Weiter sollte geprüft werden, ob die Kündigung berechtigt ist, also einer der gesetzlichen Kündigungsgründe angegeben ist und auch tatsächlich vorliegt.
Widerspruch gegen Kündigung aus sozialen Gründen
Unabhängig davon kann aber oft das Ende des Mietvertrages mindestens hinausgeschoben werden durch einen Widerspruch aus sozialen Gründen, unter Berufung auf die sogenannte Sozialklausel, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen des Haushalts eine besondere Härte bedeuten würde, § 574 BGB.
Widerspruchsfrist des Mieters - ordentliche Kündigung, Widerspruch wegen Eigenbedarf
- Wenn vom Vermieter rechtzeitig auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen wurde, dann muss der Widerspruch spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter vorliegen. - Hat der Vermieter es versäumt rechtzeitig auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen, dann sind Sie an diese Frist nicht gebunden. Sie können dann sogar noch im ersten Termin des Räumungsprozess vor Gericht den Widerspruch erklären.
- Sie müssen den Widerspruch schriftlich einlegen, und Sie sollten nachweisen können, dass der Widerspruch rechtzeitig beim Vermieter angekommen ist.
- Wenn der Vermieter dies schon im Kündigungsschreiben verlangt hat oder später verlangt, müssen Sie ihm die sozialen Gründe, auf die Sie sich berufen wollen, unverzüglich - wiederum schriftlich - mitteilen.
Wegen sozialen Härtegründen einer Kündigung des Mietvertrags widersprechen
Härtegründe können besondere persönliche Umstände der Bewohner sein, z.B.:
- Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit,
- aber auch Schwangerschaft, ein Säugling,
- bei Studenten auch eine laufende oder unmittelbar bevorstehende Prüfung. Das Vorliegen solcher Härtegründe muss nachgewiesen werden.
- Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Allerdings müssen dann auch intensive Bemühungen um Ersatzwohnraum nachgewiesen werden.
- Soziale Härtegründe für Widerspruch gegen ordentliche Kündigung
Soziale Härtegründe werden in einem Räumungsprozess geprüft
Im Räumungsprozess prüft das Gericht, ob die sozialen Härtegründe vorliegen, und ob sie so schwer wiegen, dass das Interesse des Vermieters, die Wohnung frei zu bekommen, dahinter zurücktreten muss. Das Gericht bestimmt dann, ob der Mietvertrag für bestimmte Zeit oder auf Dauer bestehen bleibt. Ein Kündigungswiderspruch ist übrigens nicht möglich, wenn der Vermieter auch ausreichende Gründe für eine fristlose Kündigung hätte.
- Hat der Vermieter nicht rechtzeitig auf die Möglichkeit des Widerspruchs, Form und Frist hingewiesen, kann der Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsprozesses vor dem Amtsgericht erklärt werden.
Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen, nehmen Sie umgehend fachkundige Beratung in Anspruch. Es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, die Argumente und Belege für die sozialen Härtegründe zusammenzutragen.
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