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Abmahnung - Gegendarstellung, Widerspruch gegenüber Vermieter

Haben Mieter eine Abmahnung vom Vermieter bekommen, so sollte, bevor an den Vermieter oder die Verwaltung eine Gegendarstellung bzw. ein Widerspruch abgesandt wird, sehr genau geprüft werden, ob der Vorwurf des Vermieters, die Abmahnung berechtigt ist.

Vermieter schickt Abmahnung - Verstoß gegen mietvertragliche Pflichten

Werden nach Meinung des Vermieters mietvertragliche Pflichten nicht eingehalten, dann erhalten Sie meist einen Brief. In diesem Schreiben wird geschildert und beanstandet, Sie (oder Mitglieder Ihres Haushalts oder Besucher) hätten sich vertragswidrig verhalten.

Sie werden in der Regel aufgefordert, das angebliche vertragswidrige Verhalten einzustellen.

Wie als Mieter auf eine Abmahnung des Vermieters reagieren?

Halten Sie den Vorwurf für unberechtigt, dann ist sehr genau zu überlegen, ob Sie auf die Abmahnung mit einem Schreiben reagieren, einen Sachverhalt richtig stellen.

Eine Gegendarstellung kann bewirken, dass vom Vermieter eingesehen wird, es liegt gar kein Vertragsverstoß vor.

  • Aber es ist Vorsicht angebracht: Der Inhalt, was Mieter in einem Widerspruch schreiben, kann auch gegen sie verwendet werden.
  • Mieter sollten keine Gegendarstellung an den Vermieter senden, bevor die Abmahnung, der Vorwurf nicht eingehend geprüft ist und sich fachkundig beraten lassen.
  • Eine Gegendarstellung sollte immer sehr sachlich gehalten werden, besonders wenn es sich um Vorwürfe von Nachbarn handelt.

Abmahnung des Vermieters - der Vorwurf ist berechtigt

Ist der Vorwurf berechtigt, also hat das beanstandete Verhalten tatsächlich stattgefunden, und stellt dies auch nur möglicherweise rechtlich eine Vertragsverletzung dar, dann sollte zur Vermeidung von weiteren Problemen dafür gesorgt werden, dass dies nicht mehr vorkommt.

Dies gilt auch, wenn sich der Vorwurf an Mitglieder des Haushalts richtet.

  • Als Mieter der Wohnung müssen Sie sich ein vertragswidriges Verhalten von Haushaltsmitgliedern oder Besuchern zurechnen lassen.

Tipp


Ist noch kein Brief gekommen, wurden z.B. nur am Telefon Vorwürfe vom Vermieter oder seiner Hausverwaltung gemacht, kann es sinnvoll sein, sofort zu prüfen, ob Sie für mietrechtliche Auseinandersetzungen rechtsschutzversichert sind.

Kündigung des Vermieters wegen unpünktlicher Mietzahlung

Wurde die Miete wurde unpünktlich bezahlt, so ist dies ein vertragswidriges Verhalten des Mieters - dies kann zur Kündigung des Mietvertrags führen:
Unpünktliche Mietzahlung - Kündigung Mietvertrag der Mietwohnung

  • Bevor ein Vermieter wegen unpünktlicher Mietzahlung kündigen kann, muss die Abmahnung erfolgen. 

Durch unpünktliche Mietzahlung entsteht auch eine Mietschuld 

Durch eine unpünktliche Mietzahlung entstehen auch Mietschulden.
Bei Mietschulden ist die fristlose und auch die fristgemäße Kündigung des Mietvertrags möglich, und zwar auch ohne vorherige Abmahnung, wenn die Höhe der Mietschuld für die Kündigung ausreichend ist.
​​​​​​​Mietschulden - Fristlose und fristgemäße Kündigung durch Vermieter 

Vermieter, Verwaltung bezieht sich auf Vorwürfe von Nachbarn - Gegendarstellung?
Wenn der Vermieter, die Verwaltung in einem Schreiben konkrete Vorwürfe macht, vielleicht auch angibt, dass es Vorwürfe von Nachbarn gibt, dann können Sie vielleicht erkennen, auf welche Ereignisse, welche Situation die Vorwürfe zurückgehen. Vielleicht wird sogar angegeben, welcher Nachbar sich beschwert hat.

  • Wenn Sie in dem Schreiben aufgefordert werden, das "vertragswidrige Verhalten" zu unterlassen, womöglich sogar eine Kündigung angedroht wird, dann handelt es sich immer um eine Abmahnung.
  • Lassen Sie prüfen, ob ein ernsthaftes Risiko für die Fortsetzung des Mietverhältnisses besteht. .
  • Vorsicht bei der direkten Ansprache des Nachbarn - vermeiden Sie, dass der Streit sich verstärkt.
  • Gehen Sie keinesfalls davon aus, dass der Nachbarn "sowieso spinnt", dass die Vermieterseite oder ein Gericht ihm im Streitfall nicht glaubt.
  • Ob es überhaupt klug ist, dazu Stellung zu nehmen, und welche Äußerung sinnvoll ist, muss sehr sorgfältig geprüft werden.
  • Schicken Sie keine Gegendarstellung ab, bevor Sie sich fachkundig haben beraten lassen.

Nachbarn beschweren sich bei Mietern - Gegendarstellung schreiben, widersprechen?

Hat sich ein Nachbar direkt bei Ihnen beschwert, dann sollten Sie überlegen, ob man diese Angelegenheit einvernehmlich klärt, bevor es sich zu einem Streit ausweitet und der Nachbar den Vermieter einschaltet.

  • Ein Schreiben an den Vermieter ist in dieser frühen Phase oft nicht sinnvoll - Sie sollten dies aber fachkundig abklären.
  • Vielleicht kommt auch die Vermittlung einer neutralen Person in Betracht, um ein Problem auszuräumen.

Redaktion


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