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Mangelhafte Schnee- und Eisbeseitigung - Kürzung Betriebskosten
Wegen einem mangelhaft ausgeführten Winterdienst sollten Mieter eine Betriebskostenabrechnung nicht kürzen, denn dadurch entsteht ein Mietrückstand, den der Vermieter einfordern kann.
Mangelhafter Winterdienst - Kürzen der Betriebskostenabrechnung der Mietwohnung
Oft gehen Mieter davon aus, die Kosten für den Winterdienst können bei der nächsten Betriebskostenabrechnung z.B. um die Hälfte gekürzt werden, weil die mit dem Winterdienst beauftragte Firma die Schnee- und Eisbeseitigung nicht ordentlich und unzuverlässig durchführte.
Keine ordentliche Schnee- und Eisbeseitigung - Kürzung der Betriebskostenabrechnung
Mangelhaft erbrachte Dienstleistungen führen für Mieter zu einem Recht auf Mietminderung gemäß BGB § 536 Abs. 1 Satz 2, nicht aber zum Recht auf Kürzung der berechneten Betriebskosten für den Winterdienst.
- Eine Kürzung, Abzug des Betrages von einer Nachzahlung, führt zu einem Mietrückstand.
Der Vermieter kann die Zahlung des Betrages fordern und auch gerichtlich durchsetzen.
Mangelhafte Schnee- und Eisbeseitigung - Vermieter zur Mangelbeseitigung auffordern
Wird der Winderdienst nicht ordentlich und zuverlässig erledigt, dann ist dieser Mangel dem
- Vermieter nachweisbar mitzuteilen.
Mieter haben die Pflicht den Vermieter über eine mangelhafte Schnee- und Eisbeseitigung zu informieren.
- Sinnvoll ist ein Protokoll, aus dem hervorgeht, an welchen Tagen die Leistung mangelhaft war. Dies sollte auch durch einen Zeugen (Nachbarn) bestätigt werden können.
- Der Vermieter muss eine vom Mieter genauer geschilderte mangelhafte Leistung prüfen und dafür sorgen, dass ein Mangel beseitigt wird.
Keine Durchführung bzw. mangelhafte Schnee und Eisbeseitigung - im Rechtsstreit zu beweisen
Kommt es zum Streit vor Gericht:
Die mangelhafte Schnee- und Eisbeseitigung muss später noch zu beweisen sein - Zeugen und auch Fotos können hilfreich sein.
Der Vermieter hat das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.
Wurde er von Mietern detailliert über die mangelhafte Durchführung des Winterdienstes informiert, so hat der Vermieter die Pflicht dies zu überprüfen und für eine ordentliche Leistung zu sorgen.
Es kann in einem solchen Fall vom Vermieter erwartet werden, dass eine in Rechnung gestellte Dienstleistung für den Winterdienst nicht in vollem Umfang anerkannt wird, weil die Leistung unzureichend war - die in Rechnung gestellte Dienstleistung der Firma wäre zu kürzen.
Im Ergebnis hätten Mieter dann eine geringere Betriebskostenumlage für diese Kosten.
In welchem Maß eine Kürzung der Dientleistungsrechnung möglich, bzw. vom Vermieter zu erwarten ist, dies kann zum Streit zwischen Mieter und Vermieter führen.
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter ist aber nur möglich, wenn dem Vermieter vom Mieter eine Pflichtverletzung nachzuweisen ist.
Mietminderung wegen mangelhafter Schnee- und Eisbeseitigung
Bevor eine Mietminderung überhaupt in Frage kommt, muss der Vermieter über den Mangel informiert sein.
- Musterbrief Mängel mitteilen
- Fordern Sie den Vermieter mit angemessener Fristsetzung auf, für eine zuverlässige und ordentliche Schnee- und Eisbeseitigung zu sorgen.
Handelt es sich um eine wesentliche Beeinträchtigung für die Nutzung des Grundstücks, so ist eine Mietminderung möglich:
Mietminderung wegen Mängeln, was beachten?
- Die Mietminderung wird in den meisten Fällen nicht besonders hoch sein.
- Die Mietminderung ist auch nur für den Zeitraum, bzw. für die Tage möglich, an denen die Nutzung der Wohnung / des Grundstücks wegen Schnee- und/ oder Eisglätte wesentlich erschwert war.
Mängel der Mietwohnung - Berechnung der Höhe der Mietminderung
Redaktion
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