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Mangelhafter Winterdienst - Kürzung der Betriebskosten möglich?

Wurde der Winterdienst, die Schnee- und Eisbeseitigung auf dem Grundstück mangelhaft ausgeführt, dann sollten Mieter eine Betriebskostenabrechnung deswegen nicht kürzen.

Mangelhafter Winterdienst - Kürzen der Betriebskostenabrechnung der Mietwohnung

Oft gehen Mieter davon aus, die Kosten für den Winterdienst können bei der nächsten Betriebskostenabrechnung z.B. um die Hälfte gekürzt werden, weil die mit dem Winterdienst beauftragte Firma die Schnee- und Eisbeseitigung nicht ordentlich oder sehr unzuverlässig durchführte.

Aber: Eine Kürzung, Abzug des Betrages von einer Betriebskostennachzahlung, führt zu einem Mietrückstand, den der Vermieter ohne weiteres einfordern kann. Der Vermieter kann die Zahlung des gekürzten Betrages auch gerichtlich durchsetzen.

  • Bei mangelhaften Dienstleistungen haben Mieter das Recht auf Mietminderung, nicht aber das Recht deswegen eine Kürzung von Betriebskosten vorzunehmen.

Mangelhafte Schnee- und Eisbeseitigung - Vermieter zur Mangelbeseitigung auffordern

Wird der Winderdienst nicht ordentlich und zuverlässig erledigt, dann ist dieser Mangel dem

  • Vermieter nachweisbar mitzuteilen.
    Mieter haben die Pflicht den Vermieter über eine mangelhafte Schnee- und Eisbeseitigung zu informieren.
  • Wurde der Vermieter detailliert über die mangelhafte Durchführung des Winterdienstes informiert, so hat der Vermieter die Pflicht dies zu überprüfen und für eine ordentliche Leistung zu sorgen.

Keine ordentliche Schnee- und Eisbeseitigung - Mieter haben das Recht auf Mietminderung

Mangelhaft erbrachte Dienstleistungen führen für Mieter zu einem Recht auf Mietminderung gemäß BGB § 536 Abs. 1 Satz 2, nicht aber zum Recht auf Kürzung der berechneten Betriebskosten für den Winterdienst. 

    • Sinnvoll ist ein Protokoll, aus dem hervorgeht, an welchen Tagen die Leistung mangelhaft war. Dies sollte auch durch einen Zeugen (Nachbarn) bestätigt werden können.
    • Der Vermieter muss eine vom Mieter genauer geschilderte mangelhafte Leistung prüfen und dafür sorgen, dass ein Mangel beseitigt wird.

    Mietminderung wegen mangelhafter Schnee- und Eisbeseitigung

    Für das Durchsetzen einer Mietminderung, muss der Vermieter über den Mangel informiert sein. 

    Handelt es sich um eine wesentliche Beeinträchtigung für die Nutzung des Grundstücks, so ist eine Mietminderung möglich:

    Mietminderung wegen Mängeln, was beachten?

    Keine Durchführung bzw. mangelhafte Schnee und Eisbeseitigung - im Rechtsstreit zu beweisen

    Kommt es zum Streit vor Gericht:

    Die mangelhafte Schnee- und Eisbeseitigung muss später noch zu beweisen sein - Zeugen und auch Fotos können hilfreich sein.

    Winterdienst schlecht ausgeführt - muss der Vermieter die Betriebskosten deshalb kürzen?

    Werden Mietern mit der Betriebskostenabrechnung zu hohe Kosten für den Winterdienst belastet, weil eine sehr mangelhafte Leistung erbracht wurde, dann kann der Vermieter im Rahmen seines einzuhaltenden Wirtschaftlichkeitsgebots verpflichtet sein, die Kosten für den Winterdienst zu kürzen.

    Es kann in einem solchen Fall vom Vermieter erwartet werden, dass eine in Rechnung gestellte Dienstleistung für den Winterdienst nicht in vollem Umfang anerkannt wird, weil die Leistung unzureichend war - die in Rechnung gestellte Dienstleistung der Firma wäre zu kürzen.

    Im Ergebnis hätten Mieter dann eine geringere Betriebskostenumlage für diese Kosten.

    In welchem Maß eine Kürzung der Diesntleistungsrechnung möglich, bzw. vom Vermieter erwartet werden kann, dies kann zum Streit zwischen Mieter und Vermieter führen. 

    Ein Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter ist nur möglich, wenn dem Vermieter vom Mieter eine Pflichtverletzung nachzuweisen ist. 
    Betriebskostenabrechnung - Kürzung von Betriebskosten



      Redaktion


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