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Mängelbeseitigung Mietwohnung - Trotz Reparatur besteht Mangel
Hat der Vermieter die Reparatur zur Beseitigung eines Mangels für die Mietwohnung beauftragt, und führt die Reparatur nicht zur Beseitigung des Mangels, dann sollte der Vermieter darüber umgehend informiert werden.
Mängelbeseitigung an Mietwohnung - Handwerker arbeitet nicht fachgerecht, ordentlich
Nicht immer werden die Arbeiten fachgerecht ausgeführt. Da Sie nicht der Auftraggeber gegenüber dem Handwerker sind, können Sie ihn nur freundlich bitten, aber nicht anweisen, wie er die Arbeit macht.
Handwerker hat Reparatur nicht ordentlich gemacht - Mängel erneut melden
Es kommt vor, dass der beauftragte Handwerker seine Arbeit beendet hat, und Sie dann erst feststellen, die Mängel sind nicht oder nur teilweise behoben.
Reparatur in der Mietwohnung wurde ausgeführt - Mängel sind weiterhin vorhanden
- In einem solchen Fall sollten Sie den Vermieter umgehend davon informieren, dass der Mangel weiterhin besteht. Das reicht vielleicht zunächst telefonisch oder per Mail.
Wenn darauf aber nicht kurzfristig jemand zur erneuten Kontrolle oder Beseitigung des Mangels kommt, dann sollten Sie erneut den Mangel schriftlich so anzeigen, dass Sie dies nachweisen können.
Senden Sie eine Mitteilung an den Vermieter, wiederholen Sie die Mangelanzeige:
Wiederholt einen Schaden, Mängel Vermieter melden - erforderlich?
Unterlassen Sie die erneute Mangelanzeige, dann kann der Vermieter sich auf den Standpunkt stellen, er sei davon ausgegangen, der Mangel ist behoben, er wüsste gar nichts davon, dass er weiter besteht.
Das führt dann zu Schwierigkeiten, insbesondere wenn Sie wegen des Mangels (weiterhin) die Miete mindern: Mietminderung bis zu welchem Zeitpunkt, Ende der Minderung?
Es wurde der Arbeitsbericht des Handwerkers unterschrieben - Mangel besteht weiterhin
Auch wenn Sie dem Handwerker einen Arbeitszettel unterschrieben haben, bestätigen Sie damit nur, dass der Handwerker bei Ihnen gearbeitet hat.
Sie bestätigen aber nicht die Ordnungsmäßigkeit der Arbeit:
Arbeitsbericht unterschreiben - Vermieter hat Handwerker beauftragt
Man könnte zwar argumentieren, dass es Sache des Vermieters selbst ist, zu klären, ob die von ihm beauftragten Arbeiten zur Beseitigung des Mangels geführt haben.
Es gibt aber auch Gerichtsentscheidungen, die das - zum Nachteil des Mieters - anders gesehen haben.
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Redaktion
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