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Zentralheizung verursacht ein Klopfen, störende Geräusche 

Gehen von der Zetralheizung häufig störende Geräausche, ein Schlagen, laute Knall- oder Klopfgeräusche, ein Knacken aus, dann stellt das einen Mangel der Wohnung dar. Erhebliche Mängel der Heizung führen zu einer Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietwohnung.

Starkes Klopfen, Klopfgeräusche der Heizung sind in der Wohnung zu hören

Verursacht eine Zentralheizung Klopfgeräusche (laute Knallgeräusche) so kann dies zu erheblichen Störungen tagsüber führen, erst recht aber nachts, wenn der Schlaf gestört wird. Störender Lärm von der Heizung ist ein Mangel, erst recht, wenn dieser nachts auftritt.

Zunächst müssen betroffene Mieter dem Vermieter diesen Mangel mitteilen und die Beseitigung, Reparatur verlangen

Mangel mitteilen – was ist zu beachten?

  • Wenn der Vermieter bestreitet, dass überhaupt Geräusche vorkommen, oder meint, sie seien unerheblich, völlig „im Rahmen“, dann muss möglicherweise ein Sachverständiger feststellen, welche Geräusche während des Betriebs der Heizung erzeugt werden.
  • Es kann sich empfehlen, ein Privatgutachten erstellen zu lassen - dies sollten Mieter mit ihrem Anwalt besprechen.

Klopfen, Klopfgeräusche der Heizung durch Zeugen und Sachverständige feststellen lassen

Dass überhaupt laute Geräusche beim Betrieb der Heizung vorkommen, lässt sich möglicherweise durch Zeugen belegen. Bei Geräuschen geht aber die persönliche Beurteilung, was „normal“ ist und was störend oder schädlich, weit auseinander.

Kommt es zum Streit vor Gericht: häufig wird ein vom Gericht beauftragter unabhängiger Sachverständiger die Schalleinwirkungen messen müssen. 

Für Lärmstörungen durch haustechnische Anlagen sind die technischen Normen der DIN 4109 maßgeblich. Die enthält aber für Heizungsanlagen keine genauen Werte.

  • Grundsätzlich sollen von Anlagen in der Wohnung tagsüber keine Geräusche über 40-45 dbA, nachts nicht mehr als 30-35 dbA ausgehen.

Hinweis


Solche Feststellungen können nur in der Heizperiode getroffen werden. Nehmen Sie daher frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch, damit rechtzeitig z.B. ein Antrag auf Beweissicherung gestellt werden kann, auch die Gutachter haben häufig längeren Auftragsstau.

Heizungsanlage - Vermieter muss Klopfen, Klopfgeräusche beseitigen

Was die Ursache für eine solche Geräuschentwicklung von Heizungen ist, lässt sich oft nur schwer feststellen. Die Ursache kann weit entfernt von der Wohnung liegen, weil sich Geräusche über die Leitungen übertragen.

  • Es kann wichtig sein, die Nachbarn zu befragen: Kommen auch dort diese Geräusche vor?
    Nachbarn können wichtige Zeugen sein, vor allem kann ihre Feststellung helfen, die Ursache herauszufinden.

Mieter haben Sie normalerweise den Anspruch, dass der Mangel beseitigt wird.

  • Die Ursache müssen Sie nicht nachweisen.

Mietminderung wegen Klopfen der Heizung bis zur Beseitigung des Mangels

Die vom Vermieter betriebene Heizung muss einwandfrei funktionieren. Daraus folgt dann, dass der Vermieter diesen Mangel beseitigen muss und, solange der erhebliche Mangel besteht, besteht für Mieter grundsätzlich das Recht zur Mietminderung.

Maßgeblich ist, wie laut die Geräusche sind, und wann und wie oft sie auftreten.

Ein nicht unerheblicher Mangel berechtigt Mieter zur Mietminderung.
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten? 

Lärm, Geräusche der Heizung, Klopfen â€“ Mietminderung  

Heizungsgeräusche treten aber nur während der Heizperiode auf. Das heißt, eine Mietminderung kann auch nur für die Monate der Heizperiode angesetzt werden.

  • Wie hoch eine Mietminderung sein kann, ist schwer einzuschätzen. In welcher Höhe die Miete gemindert ist, hängt davon ab, wie stark die Lärmeinwirkung im Einzelfall ist, wann und wie oft sie auftritt, welche Räume der Wohnung betroffen sind.

Behalten Sie nicht einfach einen Betrag von der Miete ein, sondern zahlen Sie die Miete unter Vorbehalt.

Keine Reparatur der Heizung - Zurückbehalt von Miete

Kümmert sich der Vermieter nicht um die Beseitigung des Mangels, dann kann auch außerhalb der Heizperiode Miete zurückbehalten werden. Der Zurückbehalt sollte nicht ohne Beratung mit dem Anwalt stattfinden:

Zurückbehaltung der Miete​​​​​​​



Redaktion


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