Logo

Unzureichende Stromversorgung in der Mietwohnung

Fliegt bei einer normalen Nutzung von wenigen Elektrogeräten die Sicherung raus, dann kann dies ein Hinweis auf eine mangelhafte, unzureichende Elektroinstallation in der Mietwohnung sein. 

Haushaltsübliche Geräte in der Mietwohnung gleichzeitig nutzen muss möglich sein

Die Rechtsprechung geht dann von einer mangelhaften Stromversorgung aus, wenn man als Mieter nicht die Möglichkeit hat, einige haushaltsübliche Elektrogeräte gleichzeitig anzuschalten und zu nutzen, z.B. die Waschmaschine und einen Staubsauger, oder parallel Kleinverbraucher (z.B. Rasierer, Radio) und einen Großverbraucher (z.B. Waschmaschine). 

Die gleichzeitige Nutzung von Haushaltsgeräten ist in meiner Wohnung nicht möglich

Ist der gleichzeitige Betrieb von wenigen Elektrogeräten in der Mietwohnung nicht möglich, dann entspricht die vom Vermieter zur Verfügung zu stellende Elektroinstallation nicht dem üblichen Mindeststandard einer Mietwohnung. 

  • Der Vermieter muss einen solchen Mangel beseitigen, eine ordnungsgemäße und ausreichende Stromversorgung herstellen, damit die Wohnung gemäß einem anerkannten Mindeststandard nutzbar ist.

Im Mietvertrag wird auf die nicht ausreichende Stromversorgung der Wohnung hingewiesen

Steht im Mietvertrag, dass die Stromversorgung der Wohnung nicht ausreichend ist, wird darauf hingewiesen, dass z.B. Elektrogeräte im Haushalt nur so zu nutzen sind, damit die vorhandene Elektroinstallation dies zulässt, so ist zu prüfen, ob diese Vereinbarung wirksam ist. 

Es ist immer eine Prüfung des Mietvertrags sinnvoll, ob überhaupt eine wirksame Vereinbarung vorliegt.

  • Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. VIII ZR 343/08) kann eine Vereinbarung für eine unterhalb des Mindeststandards liegende Stromversorgung in einem Mietvertrag nur wirksam sein, wenn sie eindeutig ist, den Mieter auch nicht unangemessen benachteiligt.
  • Es kann sich um eine unwirksame Klausel, allgemeine Geschäftsbedingung handeln: 
    Allgemeine Geschäftsbedingungen im Mietvertrag immer gültig? 

Sicherung fliegt immer wieder raus - Vermieter über Mängel der Elektroinstallation informieren

Ãœber einen Mangel der Elektroinstallation, z.B. wenn immer wieder die Sicherung rausfliegt, sollten Mieter immer den Vermieter informieren - es kann ja auch ein Leitungsschaden vorliegen!
Mangel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen

Fordern Sie ihren Vermieter mit einer angemessenen Fristsetzung auf, eine ausreichende Stromversorgung für Ihre Wohnung herzustellen: 
Mängelbeseitigung - dem Vermieter immer eine Frist setzen

Mietminderung, weil in der Wohnung keine ausreichende Stromversorgung ist

Grundsätzlich ist in Fällen einer nicht ausreichenden Stromversorgung eine Mietminderung möglich, weil die normale Nutzung der Wohnung dadurch erheblich eingeschränkt ist.

Zur Höhe der Mietminderung und wie Sie vorgehen sollten, ist eine rechtliche Beratung empfohlen.
Statt gleich die Miete zu mindern, Hinweise beachten: 
Mietminderung - wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten? 

Neue Elektroinstallation in der Wohnung kann zu einer Modernisierung führen - höhere Miete

Der Vermieter kann sich auf den Standpunkt stellen, die Verbesserung der Stromversorgung sei eine Modernisierung. Das kann dann zu einer Mieterhöhung führen.



Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: