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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Unzureichende Stromversorgung, Elektroinstallation in der Mietwohnung
Ist in einer Mietwohnung nur eine unzureichende, nicht ausreichende Stromversorgung vorhanden, fliegt z.B. bei einer normalen Nutzung von wenigen Elektrogeräten die Sicherung raus, dann kann dies ein Hinweis auf eine mangelhafte Elektroinstallation sein.
Stromversorgung - haushaltsübliche Geräte in der Mietwohnung gleichzeitig nutzen
Die Rechtsprechung geht dann von einer mangelhaften Stromversorgung aus, wenn man als Mieter nicht die Möglichkeit hat, einige haushaltsübliche Elektrogeräte gleichzeitig anzuschalten und zu nutzen, z.B. die Waschmaschine und einen Staubsauger, oder parallel Kleinverbraucher (z.B. Rasierer, Radio) und einen Großverbraucher (z.B. Waschmaschine).
- Ist dieser gleichzeitige Betrieb von Elektrogeräten in der Mietwohnung nicht möglich, dann entspricht die vom Vermieter zur Verfügung zu stellende Elektroinstallation nicht dem üblichen Mindeststandard einer Mietwohnung.
- Der Vermieter muss einen solchen Mangel beseitigen, eine ordnungsgemäße und ausreichende Stromversorgung herstellen, damit die Wohnung gemäß einem anerkannten Mindeststandard nutzbar ist.
Im Mietvertrag wird auf die nicht ausreichende Stromversorgung der Wohnung hingewiesen
Wenn in Ihrem Mietvertrag auf eine in der Wohnung nicht ausreichend vorhandene Stromversorgung hingewiesen wird, Sie z.B. Elektrogeräte im Haushalt nur so nutzen sollen, damit die vorhandene Elektroinstallation dies zulässt, so ist zu prüfen, ob eine solche Vereinbarung wirksam ist.
- Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. VIII ZR 343/08) kann eine Vereinbarung für eine unterhalb des Mindeststandards liegende Stromversorgung in einem Mietvertrag nur wirksam sein, wenn sie eindeutig ist, den Mieter nicht unangemessen benachteiligt.
- In solchen Fällen ist immer eine Prüfung des Mietvertrags sinnvoll, ob überhaupt eine wirksame Vereinbarung vorliegt.
- Es kann sich um eine unwirksame Klausel, allgemeine Geschäftsbedingung handeln:
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Mietvertrag immer gültig?
Sicherung fliegt immer wieder raus - Vermieter über Mängel der Elektroinstallation informieren
Über einen Mangel der Elektroinstallation, wenn immer wieder die Sicherung rausfliegt, sollten Sie immer den Vermieter informieren - es kann ja auch ein Leitungsschaden vorliegen!
Mangel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen
Fordern Sie ihn mit einer angemessenen Fristsetzung auf, eine ausreichende Stromversorgung für Ihre Wohnung herzustellen:
Mängelbeseitigung - Dem Vermieter immer eine Frist setzen
Neue Elektroinstallation in der Wohnung kann zu einer Modernisierung führen - höhere Miete
Der Vermieter kann sich auf den Standpunkt stellen, die Verbesserung der Stromversorgung sei eine Modernisierung. Das kann dann zu einer Mieterhöhung führen.
- Unterlassene Reparaturen, ersparte Reparaturkosten, dürfen bei der Modernisierungsmieterhöhung nicht berücksichtigt werden:
​​​​​​​Modernisierungsmieterhöhung - Instandsetzungskosten abziehen
Mietminderung, weil in der Wohnung keine ausreichende Stromversorgung ist
Grundsätzlich ist in Fällen einer nicht ausreichenden Stromversorgung eine Mietminderung möglich, weil die normale Nutzung der Wohnung dadurch erheblich eingeschränkt ist.
Zur Höhe der Mietminderung, wie Sie vorgehen sollten, dazu ist eine rechtliche Beratung empfohlen.
Statt gleich die Miete zu mindern:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
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Redaktion
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