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Stromversorgung Mietwohnung - Anschluss von Geräten im Haushalt

Die Versorgung der Mietwohnung mit elektrischem Strom gehört zur Mindestausstattung, zu den Mindestanforderungen an eine Wohnung. Den Vertrag mit dem Stromlieferanten müssen Mieter normalerweise selbst abschließen.

Stromversorgung, Stromlieferung - Vermieter muss Zugang zum Stromnetz bereitstellen

Ob eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet wurde - jeder Mieter erwartet, dass Leitungen für die Versorgung mit elektrischem Strom vorhanden sind, die Stromversorgung funktioniert, Stromleitungen ausreichend abgesichert sind.

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass elektrischer Strom bis zu den gemieteten Räumen kommt. Besteht kein Stromzugang, oder fällt der Stromzugang weg, z.B. wegen einer Beschädigung der Hausleitung, dann liegt ein Mangel der Wohnung vor.

Stromkosten für Mietwohnung nur selten in der Miete enthalten

Dass der Stromverbrauch in der Miete einer Wohnung enthalten ist, oder vom Vermieter im Rahmen der Betriebskosten abgerechnet und umgelegt wird, ist selten.

Häufiger ist der Stromverbrauch bei der Untervermietung von einzelnen Zimmern in einer Pauschalmiete enthalten. 

Angemessene Stromversorgung der Mietwohnung gehört zum zeitgemäßen Wohnen

Dies ist grundsätzlich so (auch wenn es sich um einen Altbau handelt).

  • Als angemessen gilt die Elektroinstallation, wenn mindestens ein größeres Haushaltsgerät wie eine Waschmaschine und gleichzeitig auch weitere haushaltsübliche Geräte benutzt werden können, z.B. ein Staubsauger.

Weitere Informationen zum Anschluss von Haushaltsgeräten:

Stromversorgung der Mietwohnung nicht ausreichend - Mangel

BGH: Mindeststandard für Stromversorgung der Mietwohnung.

Mietvertrag Mietwohnung - Vereinbarung über nicht ausreichende Stromversorgung

Steht im Mietvertrag ausdrücklich, dass die Stromversorgung nicht dem Mindeststandard entspricht, dann kommt es darauf an, ob es sich um eine Formularklausel handelt. Eine Formularklausel ist meist unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt.
Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.  VIII ZR 343/08).

  • Eine solche Vereinbarung muss fachlich auf die Wirksamkeit hin geprüft werden.
    Auch wenn - sehr selten - eine Individualvereinbarung vorliegen sollte, also z.B. vor Vertragsbeginn ausdrücklich über die Stromversorgung verhandelt wurde, kann zweifelhaft sein, ob eine solche Regelung wirksam ist.

Ausfall der Stromversorgung in der Mietwohnung - Mietminderung

​​​​​​​Der Ausfall der Stromversorgung aufgrund baulicher Mängel ist immer ein Mangel, der Mieter zur Mietminderung berechtigt.

Fordern Sie den Vermieter auf, die Stromversorgung in kurzer Frist wieder herzustellen.

Einen eigenen Stromzähler in der Mietwohnung können Mieter nicht immer verlangen

Hat die Wohnung keinen Stromzähler, und ist darüber im Vertrag nichts vereinbart, dann haben Sie keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Einbau eines Stromzählers - solange Strom geliefert wird.

  • War bei Einzug in die Wohnung ein Stromzähler vorhanden, und ist nicht vereinbart, dass dieser entfernt werden darf, dann hat der Vermieter wieder einen Stromzähler für die Wohnung zur Verfügung zu stellen.

Es ist kein Stromzähler für Messung des Stromverbrauchs vorhanden

Erkundigen Sie sich, was der Einbau eines separaten Zählers kosten würde. Möglicherweise lohnt sich ein Zählereinbau auf Ihre Kosten. 

Das Fehlen eines separaten Zählers kann zu Schwierigkeiten bei der Abrechnung der Stromkosten führen.
Zugang zum Stromzähler - Mieter muss kontrollieren können

Auf die Erlaubnis des Vermieters zum Zählereinbau auf eigene Kosten kann je nach Einzelfall ein Anspruch bestehen.​​​​​​​



Redaktion


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