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Schutz vor Eigenbedarfskündigung - Sperrfrist für Kündigung

Für Mietwohnungen, die nach Abschluss des Mietvertrages in Wohnungseigentum umgewandelt worden sind, gilt für Mieter ein besonderer Kündigungsschutz im Rahmen einer vom Vermieter einzuhaltenden Sperrfrist.

Gesetzliche Sperrfrist für Kündigungen von Wohnungen wegen Eigenbedarfs

Die Sperrfrist gilt für Mieter, die bereits vor der Umwandlung der Mietwohnung in Wohnungseigentum den Mietvertrag abgeschlossen haben.

Eigenbedarfskündigung - Kündigung erst nach Ablauf der Kündigungssperrfrist möglich

Der Käufer der in Eigentum umgewandelten Mietwohnung darf als Vermieter erst nach Ablauf der Kündigungssperrfrist eine Eigenbedarfskündigung zuschicken.

  • Kündigt ein Eigentümer vor Ablauf der Sperrfrist wegen Eigenbedarfs, dann ist die Kündigung ungültig, nicht wirksam.

Wenn Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten, dann prüfen Sie zunächst, ob Ihre Wohnung nach Mietvertragsabschluss in eine Eigentumswohnung umgewandelt worden ist.

Grundbuch prüfen: Wann wurde die Umwandlung in Eitentumswohnungen eingetragen?

Ist die Umwandlung erst nach Ihrem Mietvertragsabschluss erfolgt, dann prüfen Sie, ob für Ihr Gebiet eine Verordnung gilt, die eine verlängerte Schutzfrist festlegt, die also über die gesetzliche Dreijahres-Frist hinausgeht.

Verlängerte Sperrfrist in verschiedenen Bundesländern.

Eigenbedarf - verlängerte Kündigungssperrfrist in Berlin

Für Berlin gilt eine verlängerte Kündigungssperrfrist, seit dem 1.10.2013 für das gesamte Stadtgebiet, eine Frist von zehn Jahren ab Erwerb der Wohnung: 
Eigenbedarfskündigung - Berliner Sperrfrist zum Schutz der Mieter  

Kündigungssperrfrist gilt ab Inkrafttreten der Verordnung

Für die Anwendung der Sperrfrist spielt es keine Rolle, ob die Wohnung vor oder nach dem Inkrafttreten der Verordnung erworben worden ist.

  • Es kommt nur darauf an, ob der Vermieter vor oder nach dem Inkrafttreten der Verordnung kündigt. 

  • Besteht zum Zeitpunkt der Kündigung eine Verordnung, die eine längere Sperrfrist festlegt, dann ist diese zu beachten. 

  • Eine vor Ablauf der (verlängerten) Sperrfrist erklärte Kündigung ist unwirksam.
    Landgericht Berlin: Verordnung gilt ab Inkrafttreten für Kündigungen

  • Zur Umgehung der Kündigungssperrfrist sind Eigentümer einer Wohnung für die Aufgabe der Wohnung durch aus bereit eine Abfindung an Mieter zu zahlen:
    Mietaufhebungsvertrag für Mietwohnung 



Redaktion


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