Logo

Ordentliche Kündigung der Wohnung - Kündigungsfrist für Vermieter

Ordentlich kündigen kann der Vermieter den Mietvertrag für eine Mietwohnung nur, wenn er einen Grund hat, der ihn dazu berechtigt, ein berechtigtes Interesse besteht. Welche gesetzliche Kündigungsfrist besteht für Vermieter?

Ordentliche Kündigung der Wohnung durch Vermieter - berechtigtes Interesse erforderlich

Zum berechtigten Interesse zählt insbesondere eine Eigenbedarfskündigung:

Bei einer Eigenbedarfskündigung kann eine vom Vermieter einzuhaltende Kündigungssperrfrist bestehen:
Schutz vor Eigenbedarfskündigungen - Sperrfrist für Kündigung 

Seltener geht es bei einer Kündigung des Vermieters um eine Verwertungskündigung.

Mögliche Gründe für eine ordentliche Kündigung der Wohnung durch Vermieter

Weiteres Gründe für eine berechtigte Kündigung des Vermieters:
Ordentliche Kündigung Mietvertrag - zulässige Gründe 

Ordentliche Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Kündigungsfristen für Vermieter

Die Kündigungsfrist ist um so länger, je länger der Mieter die Wohnung im Besitz hat. 

Es wird von dem Zeitpunkt zurückgerechnet, in dem die Kündigung des Vermieters beim Mieter eintrifft.

Welche Kündigungsfrist gilt für Vermieter bei einer ordentlichen Kündigung des Mietvertrags?

Manchmal ist im Mietvertrag zugunsten des Mieters eine günstigere, längere Regelung vereinbart. Ist dies nicht der Fall, dann gilt:

  • Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
  • 5 - 8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
  • ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate

Die gesetzliche Regelung findet sich in BGB § 573c.

Bei einem alten Mietvertrag kann für Vermieter eine Kündigungsfrist von 12 Monaten bestehen:
Alter Mietvertrag - Kündigungsfrist für Vermieter bis 12 Monate
 

Einzelheiten zu den Kündigungsfristen des Vermieters - Dauer Mietvertrag bis 5 Jahre

  • Haben Mieter die Wohnung nicht länger als 5 Jahre in Besitz, dann beträgt die Kündigungsfrist für eine berechtigte ordentliche Kündigung knapp drei Monate:
  • Eine ordentliche Kündigung, die bis zum 3. Werktag eines Monats beim Mieter ankommt, beendet den Mietvertrag zum Ende des übernächsten Monats:
Beispiel

Eingang der Kündigung beim Mieter am Mittwoch, 3. Februar
Der  Mietvertrag endet zum 30. April

Geht die Kündigung erst am Donnerstag, 4. Februar oder noch später, aber bis zum 3. Werktag im März  beim Mieter ein, dann endet der Mietvertrag erst zum 31. Mai

Kündigungsfrist des Vermieters, wenn der Mietvertrag länger als 5 Jahre besteht

  • Besteht der Mietvertrag / Mietbesitz länger als 5 Jahre, aber nicht länger als 8 Jahre, dann beträgt die Kündigungsfrist knapp sechs Monate:
Beispiel

Eingang der Kündigung am Mittwoch, 3. Februar 
Der Mietvertrag endet zum 31. Juli

Geht die Kündigung erst am Donnerstag, 4. Februar, oder bis zum 3. Werktag im März beim Mieter ein, dann endet der Mietvertrag erst zum 31. August

Kündigungsfrist des Vermieters, wenn der Mietvertrag länger als 8 Jahre besteht

  • Besteht der Mietvertrag / Mietbesitz länger als 8 Jahre, dann beträgt die Kündigungsfrist knapp neun Monate:
Beispiel

Eingang der Kündigung am Mittwoch, 3. Februar
Der Mietvertrag endet zum 31. Oktober.

Geht die Kündigung erst danach, aber bis zum 3. Werktag im März beim Mieter ein,
dann endet der Mietvertrag erst zum 30. November

Verlängerung der Kündigungsfrist durch Vertrag, Beendigung durch Befristung, Bedingung

Vertragliche Regelungen können die gesetzliche Kündigungsfrist für den Vermieter nicht verkürzen, aber verlängern

Der Mietvertrag kann so formuliert sein, dass der Vermieter eine längere Frist einhalten muss als die gesetzliche (wenn z.B. dort ausdrücklich eine „dreimonatige“ Kündigungsfrist vereinbart ist, muss der der Vermieter volle drei Monate vor dem gewünschten Ende kündigen).

Näheres finden Sie unter vertragliche Kündigungsfrist.

Außerdem muss der Vertrag darauf geprüft werden, ob er eine Befristung oder eine Bedingung enthält, die automatisch zur Beendigung des Mietvertrages führt, ohne dass eine Kündigung überhaupt erforderlich ist.

Kündigungsfristen im Falle der Untermiete

Die oben dargestellten Kündigungsfristen gelten auch, wenn die Wohnräume unmöbliert untervermietet werden, oder Wohnraum für eine Familie oder Haushaltsgemeinschaft untervermietet wird.

Kürzere Kündigungsfristen bei einer Untervermietung

In welchen Fällen gelten kürzere Kündigungsfristen:

Vermieter und Mieter wohnen in derselben Wohnung

Möblierte Räume untervermietet, Hauptmieter wohnt in der Wohnung


Wohnheimzimmer

Kündigungsfrist bei außerordentlicher Kündigung der Wohnung

Es gelten andere Regeln, wenn der Vermieter eine außerordentliche, oder gar eine fristlose Kündigung schreibt.



Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: