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Ratten im Haus, in der Mietwohnung, auf dem Grundstück, im Keller

Sind Ratten auf dem Grundstück, im Keller oder noch schlimmer, in der Mietwohnung, dann ist schnellstens der Vermieter zu informieren.

Vermieter muss bei Rattenbefall des Grundstücks handeln

Ratten sind eine Gesundheitsgefahr und der Vermieter muss Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung auf seinem Grundstück ergreifen. 

  • Bei einem Befall des Grundstücks ist immer eine Bekämpfung erforderlich, da es um die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit geht.

Rattenbefall auf Grundstück, im Haus - Mieter müssen Vermieter informieren

Mieter sind auch verpflichtet, den Vermieter schnell zu benachrichtigen. Dabei sollte eine kurze Frist zur Beseitigung des Schädlingsbefalls dem Vermieter gesetzt werden.

Ratten im Keller eines Hauses muss der Vermieter auch bekämpfen lassen

Bestehende Mängel am Haus (z.B. defekte Fenster in Kellerbereichen, Spalt in Haustür usw.), die das Eindringen von Ratten ins Haus begünstigen, muss der Vermieter beseitigen.  

Vermieter, Eigentümer unternimmt nichts gegen Rattenbefall - was können Mieter tun?

Unternimmt der Vermieter nichts oder meint, dass Mieter selbst Maßnahmen im Haus ergreifen sollen,

  • so sollte immer das Ordnungsamt, auch das Gesundheitsamt informiert werden. Ratten übertragen Infektionskrankheiten. 
    Paragraf 17 Infektionsschutzgesetz: ... (2) Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, so hat die zuständige Behörde die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und Verbreitung sowie zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen. ...
  • Der Sachverhalt wird geprüft und ggf. wird der Vermieter / Eigentümer mindestens ermahnt zu handeln, bzw. veranlasst, notwendige Bekämpfungsmaßnahmen zu veranlassen -  und das Ordnungsamt kann gegen untätige Vermieter auch einen Bußgeldbescheid erlassen.
Hinweis

Hat der Vermieter trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht gehandelt, dann kann eine Schädlingsbekämpfung auch selbst beauftragt werden.

Bevor Sie eine Fachfirma (Schädlingsbekämpfer) beauftragen:

Mietminderung wegen Ratten in der Wohnung - Zimmer sind nicht zu benutzen

Ratten können z.B. auch über Abwasserrohre in Wohnungen vordringen. Wenn in der Wohnung Giftköder ausgelegt werden, dann dürfen Mieter diese Zimmer in der Regel nicht benutzen.

Manchmal kann über eine gewisse Zeit sogar eine ganze Wohnung nicht nutzbar sein. In solchen Fällen ist eine Mietminderung von 100 Prozent möglich.

  • Für die Höhe einer Mietminderung ist immer der Grad der konkreten Beeinträchtigung maßgeblich. Bevor Sie die Höhe der Mietminderung selbst festlegen und die Miete einfach kürzen:
    Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten, leisten Sie die Mietzahlungen unter Vorbehalt

Rattenbefall der Wohnung kann zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen

Nicht nur, dass womöglich große Teile der Wohnung nicht nutzbar sind:

Ratten können starke Ekelgefühle hervorrufen, die es Mietern unmöglich machen, in der Wohnung weiterhin zu bleiben.

In solchen Fällen einer großen psychischen Belastung kommt daher auch eine fristlose Kündigung des Mietvertrags in Betracht - hierzu sollte in eine anwaltliche Beratung erfolgen.

Schadenersatz wegen Rattenbefall vom Vermieter bekommen

​​​​​​​Schadenersatzforderungen gegen den Vermieter können ebenfalls möglich sein, wenn der Vermieter z.B. nur unzureichend bzw. gar nicht den Ungezieferbefall beseitigt. 
Als Mieter Schadenersatz bekommen - Höhe des Schadens feststellen 

  • Der Vermieter hat die Pflicht, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand Mietern zu überlassen. Dazu gehört auch die Beseitigung von Ungeziefer.
Hinweis

Ist die Wohnung gar nicht zu benutzen, dann ist ggf. vorübergehend eine Ersatzunterkunft für betroffene Mieter erforderlich.

  • Klären Sie in einem solchen Fall die Möglichkeiten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit einem Rechtsanwalt. Die Kosten für die Ersatzunterkunft müssen angemessen sein
  • Klären Sie auch mögliche andere Schadenersatzansprüche, wenn z.B. die Küche nicht benutzbar ist.

Redaktion


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