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Angefragter Suchbegriff: wände
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Geben Mieter zu Ende des Mietvertrags die Mietwohnung in einer ungewöhnlichen Farbgestaltung an den Vermieter zurück (mit farbigen, bunten Wänden), dann kann der Vermieter Schadenersatz verlangen. Ordnungsgemäße Wohnungsrückgabe - keine
Soll bei Auszug, am Ende des Mietvertrags, eine in bunten Farben renovierte Wohnung an den Vermieter zurückgegeben werden, so kann es sein, dass der Vermieter einen Schadenersatzanspruch hat. Auszug, Wohnungsrückgabe - Mieter hat Wände in bunten Farben
Wenn Mieter die Außenseite einer Wohnungseingangstür in einer anderen Farbe streichen, so kann der Vermieter verlangen, dass die ursprüngliche Farbgebung der Wohnungstür entsprechend der farblichen Gestaltung der Wohnungseingangstüren des
Bestehen in einer Wohnung kräftige Risse in Wänden oder Decken, dann muss diese der Vermieter beseitigen. Kräftige Risse beeinträchtigen den Gebrauch der Wohnung: Es können - insbesondere bei Rissen in den Decken - Putzteilchen
Leerstand im Haus, Wohnungen sind nicht bewohnt. Normalerweise findet in unbewohnten Wohnungen kein Verbrauch von Heizkosten und Warmwasserkosten statt. Zahlung von Heizkosten bei Leerstand in Wohnungen Die nicht verbrauchsabhängigen
Wenn andere Mieter in ihren Wohnungen Haushaltsgeräte in Betrieb haben, so kann sich daraus störender Lärm ergeben. Wenn Staubsauger oder andere elektrische Geräte des Haushalts Lärm verursachen Die Benutzung von Haushaltsgeräten
Bei einem bevorstehenden Ende des Mietvertrags kann es sein, dass Vermieter eine sogenannte Vorabnahme fordern. Tipp Bevor eine Vorabnahme durchgeführt wird: Immer fachlich prüfen lassen, ob eine Renovierungspflicht gemäß Mietvertrag
Wohnungslosigkeit kann fast jeden treffen. Unter dem Titel "Eine stille Tragödie" schreibt Christoph Butterwegge in der taz vom 7.1.2017, Seite 11 : "Laut Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe existierten 2014 (neuere Zahlung gebe es



