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Mängel nach Einzug in die neue Mietwohnung - Anspruch des Mieters
Ein nach Abschluss des Mietvertrages entstandener Mangel in der Wohnung muss gemäß dem Mietrecht grundsätzlich vom Vermieter beseitigt werden.
Mängelbeseitigung in der Wohnung - Instandhaltungspflicht des Vermieters
Der Vermieter hat mit dem Mietvertrag die Verpflichtung übernommen, die Mietsache, also - je nachdem, was vermietet ist - das Zimmer, die Wohnung oder das Haus, so instandzuhalten, dass der Gebrauch nicht beeinträchtigt wird.
Mängel in der Wohnung nach Einzug - nicht immer vom Vermieter zu beseitigen
- Aber:
Nicht immer besteht für Vermieter die Pflicht, dass bereits Mietern schon offensichtlich bekannte, kleinere Mängel zu beseitigen sind - z.B. waren diese bei der Besichtigung der Wohnung leicht zu erkennen:
Neue Mietwohnung - von Anfang an Mängel, Schäden vorhanden
Vermieter muss Mängel beseitigen, Schäden an der Mietwohnung reparieren
Es kommt nicht darauf an, wodurch ein Mangel entstanden ist, der Vermieter hat die gesetzliche Pflicht zur Instandhaltung:
Instandhaltungspflicht des Vermieters besteht für Mietwohnung, Haus
Mängel sind dem Vermieter mitzuteilen:
Musterbrief - Mängel, Mietminderung für Mietwohnung mitteilen
Beispiele
Ist z.B. durch einen Sturm das Dach beschädigt und ein Wasserschaden entstanden:
Wasserschaden durch Regen, Sturm - Sachen des Mieters beschädigt
Oder ein Einbruchschaden:
Selbst wenn ein Einbrecher die Wohnungstür aufgebrochen hat, so muss der Vermieter diese instandsetzen.
Oder wenn beim Nachbarn über ihrer Wohnung die Waschmaschine ausgelaufen oder ein Rohrbruch die Ursache ist:
Rohrbruch - Wasserschaden durch Leitungswasser in Mietwohnung
Und dies ist auch der Fall, wenn ein vom Vermieter beauftragter Handwerker eine Schaden verursacht:
Vermieter beauftragt Handwerker, dieser verursacht einen Schaden
Sogar wenn Sie als Mieter durch Fahrlässigkeit einen Schaden in Ihrer Wohnung verursacht haben, muss der Vermieter die Wohnung wieder instandsetzen:
Leichte Fahrlässigkeit - Wenn Mieter unsorgfältig handeln
Grobe Fahrlässigkeit des Mieters - was ist ein solches Verschulden?
Erhebliche Mängel der Mietwohnung berechtigen zur Mietminderung
- Bei nach Vertragsabschluss entstandenen - nicht unerheblichen - Mängeln kommt es durch das Gesetz unmittelbar zu einer Mietminderung.
Sie müssen allerdings die richtigen Schritte unternehmen, dieses Recht auch umzusetzen, insbesondere indem Sie den Mangel anzeigen und Mietminderung verlangen, mindestens die Miete unter Vorbehalt zahlen.
Entsteht durch einen Mangel ein Schaden, dann kann Anspruch auf Schadenersatz bestehen
- Auch Ansprüche auf Schadenersatz - sie hängen von weiteren Voraussetzungen ab - können für Mängel, die nach Vertragsschluss entstehen, nicht ausgeschlossen werden.
Das ist nur bei Mängeln möglich, die schon bei der Anmietung bekannt sind:
In der neuen Mietwohnung gab es von Anfang an Mängel, Schäden
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