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Angst vor Nachbarn - Vermieter der Wohnung macht nichts, ist untätig
Kommt es zu Lärm- oder Geruchsbelästigung oder zu Verstößen gegen die Hausordnung oder sonstigen Störungen durch einen Nachbarn, haben Sie ein Recht auf das Einschreiten Ihres Vermieters.
Belästigung, Störung durch Wohnungsnachbarn
Jeder Mieter im Haus muss darauf achten, dass die Wohnungsnachbarn nicht über die Maßen gestört werden.
Pfllicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme
Insbesondere müssen die gesetzlichen Ruhezeiten, und möglicherweise auch weitergehende Regeln der Hausordnung beachtet werden. Es kommt auch vor, dass Mieter ihre Wohnung verwahrlosen lassen, und intensive Schmutz- oder Geruchsbelästigungen eintreten.
- Solche Störungen können den Gebrauch Ihrer Wohnung erheblich beeinträchtigen.
Versuchen Sie in einem solchen Fall, die Nachbarn einmal ganz ruhig darauf anzusprechen.
Unhöflichkeit, Beleidigung, Bedrohung - Angst vor Nachbarn
Wenn der Nachbar nicht grüßt, sich wegdreht oder so tut, als seien Sie nicht da, dann müssen Sie das hinnehmen - und Sie sollten sich darüber am besten gar nicht ärgern, denn einen Anspruch auf Höflichkeit der Nachbarn gibt es nicht.
- Anders ist es, wenn ein Nachbar, eine Nachbarin im Mietshaus Sie beleidigt oder bedroht, oder Ihre Haushaltsangehörigen oder Besucher, so dass man Angst haben kann, dieser Person im Haus zu begegnen.
Belästigung, Störungen - Vermieter hat für störungsfreie Nutzung der Wohnung zu sorgen
Der Vermieter ist verpflichtet, Ihnen einen störungsfreien Zustand der Mietsache zu gewähren.
Liegt eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebrauchs Ihrer Wohnung vor, dann muss der Vermieter alles tun, diesen Mangel zu beseitigen, und es kann auch ein Anspruch aur Mietminderung bestehen.
Andererseits kann auch der Vermieter oft nicht wissen, ob einseitig massive Störungen vom Nachbarn ausgehen, oder ob sich ein Nachbarstreit "hochgeschaukelt" hat.
Bevor Sie den Vermieter ansprechen, sollten Sie also zunächst einmal prüfen: Habe ich das Verhalten des Nachbarn vielleicht selbst provoziert? Gibt es vielleicht Personen, die als Vermittler dienen könnten, damit die Situation wieder beruhigt werden kann?
Anspruch auf Einschreiten des Vermieters gegenüber Nachbarn
Gegenüber dem Nachbarn kann der Vermieter nur vorgehen, wenn er genau weiß was geschehen ist.
Gezänk und Unhöflichkeiten, wie auch einmalige Bedrohungen und Beleidigungen führen normalerweise nicht dazu, dass der Vermieter etwas unternehmen muss, und auch nicht zu einem Recht auf Mietminderung.
- Nach der Rechtsprechung ist der Vermieter verpflichtet, gegen Nachbarn, die grob stören, vorzugehen, jedenfalls dann, wenn die Störung von so hoher Intensität und Häufigkeit ist, dass man die Wohnung nicht mehr angstfrei aufsuchen und verlassen kann.
- Der Vermieter müsste aber dem Nachbarn, wenn er ihn abmahnen will, die Art und Weise der Störung, auch den Zeitpunkt und die Dauer vorhalten.
Es kommt daher darauf an, dass Sie erst einmal die Tatsachen zusammenstellen und Beweise sammeln.
Dokumentieren Sie die Störungen in geeigneter Form z.B. in einem Lärmprotokoll und teilen Sie diese dem Vermieter mit:
Mangel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen
Macht er nichts, können Sie die Miete angemessen mindern:
Mietminderung wegen Mängeln, was beachten?
Sie haben ein Recht darauf, dass der Vermieter die verschiedenen Interessenlagen sorgfältig gegeneinander abwägt und den störenden Mieter gegebenenfalls abmahnt und notfalls kündigt, jedenfalls nicht untätig ist:
Bei gegenseitigen Schuldvorwürfen müssen Ihre Nachweise erkennen lassen, wer der Hauptverantwortliche für den Streit oder die Beleidigungen ist.
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