Logo

Verhalten von Nachbarn führt zu Angst - Vermieter muss einschreiten

Kommt es zu Störungen durch einen Nachbarn, haben Mieter das Recht auf das Einschreiten des Vermieters, die Beseitigung der Störung zu verlangen. Dies gilt auch immer, wenn Mieter sich aus dem Verhalten von Nachbarn bedroht fühlen, Angst entsteht.

Beleidigung, Bedrohung führt zu Angst vor Nachbarn

Wenn der Nachbar nicht grüßt, sich wegdreht oder so tut, als seien Sie nicht da, dann müssen Sie das hinnehmen - einen Anspruch auf Höflichkeit der Nachbarn gibt es nicht.

  • Anders ist es, wenn ein Nachbar, eine Nachbarin Sie beleidigt oder bedroht, oder Ihre Haushaltsangehörigen oder Besucher, so dass man Angst hat, dieser Person im Haus zu begegnen.
    Man spricht dann auch von Mobbing:
    Mobbing - Problem für Mieter und Nachbarschaft 
  • Bevor der Vermieter informiert wird, sollte geprüft werden:
    Habe ich das Verhalten des Nachbarn vielleicht selbst provoziert?
    Gibt es vielleicht Personen, die als Vermittler dienen könnten, damit die Situation wieder beruhigt werden kann?
  • Angst kann auch entstehen, wenn ein Nachbar einen gefährlichen Hund als Haustier hat:
    Vermieter kann die Haltung gefährlicher Hunde verbieten 

Belästigungen, Störungen sind von Mietern zu vermeiden

Jeder Mieter im Haus muss darauf achten, dass die anderen Nachbarn nicht aus einem Verhalten heraus über die Maßen gestört werden. Es besteht die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

Insbesondere müssen die gesetzlichen Ruhezeiten, und möglicherweise sind auch weitergehende Regeln der Hausordnung zu beachten.

Belästigung, Störungen durch Nachbarn - Vermieter müssen dagegen vorgehen

Der Vermieter ist verpflichtet, einen störungsfreien Zustand der Mietsache zu gewähren. Dies gilt auch für auftretende Lärmbelästigung oder auch bei Geruchsbelästigung.

Liegt eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebrauchs Ihrer Wohnung vor, dann muss der Vermieter alles tun, diesen Mangel zu beseitigen, und es kann auch ein Anspruch aur Mietminderung bestehen.
Rücksicht auf Nachbarn - Störungen anderer Mieter vermeiden 

Andererseits kann auch der Vermieter oft nicht wissen, ob einseitig massive Störungen vom Nachbarn ausgehen, oder ob sich ein Nachbarstreit "hochgeschaukelt" hat.

    Bedrohung durch Nachbarn - Anspruch auf Einschreiten des Vermieters gegenüber Nachbarn

    Gegenüber dem Nachbarn kann der Vermieter nur vorgehen, wenn er genau weiß, was geschehen ist.

    Gezänk und Unhöflichkeiten, wie auch einmalige Bedrohungen und Beleidigungen führen normalerweise nicht dazu, dass der Vermieter etwas unternehmen muss, und auch nicht zu einem Recht auf Mietminderung.

    • Nach der Rechtsprechung ist der Vermieter verpflichtet, gegen Nachbarn, die grob stören, vorzugehen, jedenfalls dann, wenn die Störung von so hoher Intensität und Häufigkeit ist, dass man die Wohnung nicht mehr angstfrei aufsuchen und verlassen kann.
    • Der Vermieter müsste aber dem Nachbarn, wenn er ihn abmahnen will, die Art und Weise der Störung, auch den Zeitpunkt und die Dauer vorhalten. 

    Es kommt daher darauf an, dass die Tatsachen erfasst werden, Beweise gesammelt werden, z.B. Zeugen dies in einem Protokoll bestätigen können.

    Tipp


    Dokumentieren Sie die Störungen in geeigneter Form z.B. in einem Lärmprotokoll und teilen Sie diese dem Vermieter mit: 
    Mangel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen 

    Macht er nichts, kann die Miete angemessen gemindert werden: 
    Mietminderung wegen Mängeln, was beachten? 

    Sie haben ein Recht darauf, dass der Vermieter die verschiedenen Interessenlagen sorgfältig gegeneinander abwägt und den störenden Mieter gegebenenfalls abmahnt und notfalls kündigt, jedenfalls nicht untätig ist:

    Bei gegenseitigen Schuldvorwürfen müssen Ihre Nachweise erkennen lassen, wer der Hauptverantwortliche für den Streit oder die Beleidigungen ist.

    Verwahrlosung der Wohnung eines Nachbarn führt zu Belastungen für Mieter

    Es kommt auch vor, dass Mieter ihre Wohnung verwahrlosen lassen, und intensive Schmutz- und auch Geruchsbelästigungen eintreten.

    • Auche solche Störungen können den Gebrauch, die Nutzung Ihrer Wohnung erheblich beeinträchtigen., da es z.B. auch vorkommt, dass Hausmüll auf dem Balkon (oder im Hausflur) zu unangenehmen Gerüchen, Gestank führt.
    • Auch dagegen muss der Vermieter vorgehen, wenn ihm dies mitgeteilt wurde.
    Frauke Roßmann, Rechtsanwältin
    10967 Berlin
    Zur Autorenseite von Frauke Roßmann


    Hinweis

    Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: