Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
- Start
- » Miete
- » Mietzahlung
- » Zahlungsverzug
Zahlungsverzug bei der Miete - Kündigung des Mietvertrags möglich
Wenn Sie mit Zahlungen in Verzug geraten, droht die Gefahr einer Kündigung des Mietvertrages. Dabei kommt es zunächst darauf an, wann Sie hätten zahlen müssen, also wann die Zahlung fällig war.
Zahlungsverzug - was gehört zur Miete
Miete ist der gesamte Betrag, den der Vermieter als laufende Zahlung von Ihnen verlangt. Diese Zahlung ist - wenn nicht ausdrücklich im Vertrag etwas anders steht - monatlich im Voraus fällig. Zur Miete gehören daher auch die geforderten Betriebskostenvorschüsse, selbst wenn über die letzte Betriebskostenabrechnung noch gestritten wird.
Hingegen gehören Nachzahlungsforderungen aus einer Betriebskostenabrechnung oder Heizkostenabrechnung nicht zur Miete, die Nichtzahlung kann aber auch zu einer Kündigung führen.
Zahlungsverzug - unvollständige Zahlung der Miete
Auch wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Miete gemindert ist, weil der Vermieter Mängel nicht beseitigt hat, ist Vorsicht geboten: Ob Ihre Mietminderung berechtigt ist oder nicht, wird möglicherweise erst viel später entschieden. Stellt sich dann heraus, dass Ihre Minderung vom Gericht nicht akzeptiert wird, dann sind Sie insoweit eben Miete schuldig geblieben, es kann sich dann nachträglich sogar eine Kündigung als berechtigt herausstellen.Lesetipp
Pünktliche Zahlung der Miete ist wichtig - Folge eines Zahlungsverzugs
Als Mieter oder Mieterin schulden Sie auch die pünktliche Zahlung. Wird nicht pünktlich bezahlt, dann ist in diesem Zeitpunkt Zahlungsverzug eingetreten.
- Wenn der Vermieter vorher einmal angedroht hat, bei unpünktlicher Zahlung zu kündigen, dann kann er bei erneut unpünktlicher Zahlung ohne jede Vorwarnung eine Kündigung schicken. Besteht ohnehin schon ein Zahlungsrückstand von mehr als einem Monat, dann kann schon eine kleine Unpünktlichkeit ohne Mahnung sofort zur Kündigung führen.
Kündigungsgefahr des Mietvertrags bei Zahlungsverzug
Der Vermieter kann bei Mietschulden eine außerordentliche - fristlose - Kündigung aussprechen, oder eine ordentliche Kündigung, und er kann beide Kündigungen kombinieren („fristlose und fristgemäße Kündigung; „außerordentliche und ordentliche Kündigung“).
Wenn Sie eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder unpünktlicher Zahlung erhalten haben, sollten Sie sofort zu einem Anwalt oder einer qualifizierten Beratung gehen, erst recht, wenn Sie schon eine Räumungsklage erhalten haben. Hier kann jeder Tag entscheidend sein!
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: