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Kündigung Mietvertrag der Wohnung durch Vermieter - was dagegen tun?
Es kommt zunächst darauf an, um welche Art einer Kündigung es sich handelt.
Ordentliche Kündigung der Mietwohnung durch Vermieter
Geht es um eine "normale" Kündigung handelt, also eine ordentliche fristgemäße Kündigung?
Dann haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, der Kündigung schriftlich zu widersprechen:
Ordentliche Kündigung Mietvertrag - als Mieter Widerspruch einlegen
Enthält das Schreiben eine entsprechende Aufforderung, dann müssen Sie dabei auch eine Frist beachten.
Ordentliche Kündigung Mietvertrag - zulässige Gründe
​​​​​​​Auch die Eigenbedarfskündigung ist eine ordentliche Kündigung:
Eigenbedarfskündigung - Welche Rechte haben Mieter, was tun?
Sozialklausel - Kündigung Mietvertrag, Widerspruch soziale Gründe
Außerordentliche Kündigung des Wohnungsmietvertrags mit gesetzlicher Frist
Oder hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht ausgeübt, also eine Kündigung, eine außerordentliche Kündigung aus besonderen Gründen.
Dann können Sie ebenfalls Ihre Gegeninteressen vorbringen, auch dies sollten Sie schriftlich tun.
Außerordentliche Kündigung der Wohnung wegen Vertragsverletzung durch Mieter
Wenn der Vermieter Ihren Mietvertrag kündigt mit der Begründung, Sie hätten gegen den Vertrag verletzt, dann handelt es sich um eine fristlose Kündigung, auch wenn der Vermieter Ihnen noch eine Frist zur Rückgabe der Wohnung einräumt.
In diesen Fällen führt ein Widerspruch von Ihrer Seite rechtlich nicht unmittelbar weiter. Wird fristlos gekündigt wegen Mietrückständen, dann kommt in Betracht, den behaupteten Mietrückstand zu bezahlen. Dadurch kann in vielen Fällen die Kündigung unwirksam werden. Wird gekündigt wegen anderer schwerer Vertragsverletzung, dann kann es Sinn machen, eine schriftliche Gegendarstellung an den Vermieter zu senden.
Kündigung der Wohnung - Vermieter erhebt Räumungsklage
Hat der Vermieter schon Räumungsklage erhoben, müssen Sie sich in dem Prozess rechtzeitig und zielgenau verteidigen.
Ohne anwaltliche Hilfe geht das in der Regel nicht.
Vermieter hat Kündigung für Wohnung ausgesprochen - Feststellungsklage gegen Kündigung
Unter Umständen macht es Sinn, dass Sie selbst beim Gericht eine Feststellungsklage einleiten: Das Gericht stellt dann fest, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist, oder auch, zu welchem Zeitpunkt der Mietvertrag durch die Kündigung beendet wird.
Prüfen Sie sofort nach Erhalt der Kündigung, ob diese überhaupt die formellen Anforderungen erfüllt. Möglicherweise sollten Sie umgehend eine Vollmachtsrüge erheben.
Wenn Sie eine Kündigung oder gar eine Räumungsklage erhalten, sollten Sie sofort fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.
- Versäumen Sie eine Ihne gesetzte Frist, so kann das dazu führen, dass Ihr Mietverhältnis nicht mehr zu retten ist.
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