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Eigenbedarfskündigung, ordentliche Kündigung - Widerspruch einlegen 

Der Vermieter kann, wenn gesetzliche Gründe gegeben sind, eine Kündigung für die Wohnung aussprechen, die Wohnung ordentlich kündigen. Auch eine Eigenbedarfskündigung ist eine ordentliche Kündigung. Gegen eine ordentliche Kündigung (auch gegen die Eigenbedarfskündigung) ist ein Widerspruch möglich.

Widerspruch gegen ordentliche Kündigung der Wohnung

Oftmals bedeutet der Verlust der Wohnung eine besondere soziale Härte.

Gegen eine ordentliche Kündigung ist der Widerspruch möglich:
Ordentliche Kündigung Wohnung - Widerspruch - Härtegründe 

Auch gegen eine Eigenbedarfskündigung ist der Widerspruch möglich

Mieter haben auch bei einer Eigenbedarfskündigung Rechte, können dann auch Widerspruch einlegen:

Eigenbedarfskündigung - Rechte des Mieters

Hinweis


Hat der Vermieter die Kündigung ausgesprochen, dann sollten sie sich in jedem Fall schnell rechtlich beraten lassen. 

Gerade bei Eigenbedarfskündigungen gibt es viel zu beachten und man sollte keine Fehler machen.

Widerspruch gegen die Kündigung des Mietvertrags aus sozialen Gründen - Sozialklausel

Mieter sollten dem Vermieter mitteilen, wenn die Kündigung für zu einer sozialen Härte führt - gemäß der sogenannten Sozialklausel, § 574 BGB.
Wie hier im Einzelnen vorzugehen ist, finden Sie unter Kündigungswiderspruch und hier: 
Kündigung der Wohnung - Widerspruch aus sozialen Gründen 

Ordentliche Kündigung der Mietwohnung durch Vermieter - gesetzliche Kündigungsfrist

Der Vermieter kann den Mietvertrag in der Weise kündigen, dass der Mietvertrag nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist endet - das ist die sogenannte ordentliche Kündigung.

Kündigung der Wohnung durch Vermieter - der Kündigungsgrund ist anzugeben

Dafür muss der Vermieter einen Kündigungsgrund angeben

Ist die Kündigung der Wohnung formell wirksam, besteht der Kündigungsgrund?

Es sollte zunächst in jedem Fall geprüft werden, ob der Vermieter bei der Kündigung die formellen Regeln eingehalten hat, und ob die angegebenen Kündigungsgründe überhaupt vorliegen und vom Gesetz zugelassen sind: 
Mietvertrag - Kündigungsgrund, berechtigtes Interesse des Vermieters 

Mieter muss die Widerspruchsfrist gegen die Kündigung des Mietvertrages beachten

Dabei muss die Widerspruchsfrist beachtet werden: 
Widerspruchsfrist - Härtegründe bei ordentlicher Kündigung mitteilen 

Hinweis


Hat der Vermieter in dem Kündigungsschreiben schon auf die Möglichkeit hingewiesen ist, dass der Widerspruch aus sozialen Gründen möglich ist,

  • dann muss Ihr Widerspruch spätestens zwei Monate vor Ende der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen.
  • Wenn der Vermieter weder in der Kündigung noch rechtzeitig danach auf das Widerspruchsrecht hingewiesen hat, können soziale Härtegründe noch im ersten Gerichtstermin im Räumungsprozess vorgebracht werden.

 



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