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Ordentliche Kündigung Mietvertrag - als Mieter Widerspruch einlegen
Der Vermieter kann, wenn gesetzliche Gründe gegeben sind, eine Kündigung für die Wohnung aussprechen, die Wohnung ordentlich kündigen.
Gegen eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags, bzw. gegen eine Eigenbedarfskündigung können Mieter Widerspruch einlegen.
Oftmals bedeutet der Verlust der Wohnung eine besondere soziale Härte.
Ordentliche Kündigung der Mietwohnung durch Vermieter - gesetzliche Kündigungsfrist
Der Vermieter kann den Mietvertrag in der Weise kündigen, dass der Mietvertrag nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist endet - das ist die sogenannte ordentliche Kündigung.
Dafür muss der Vermieter einen Kündigungsgrund angeben
- es sind nur bestimmte Kündigungsgründe zugelassen.
Ordentliche Kündigung des Mietvertrags durch Vermieter - Gründe
Ist die Kündigung der Wohnung formell wirksam, besteht der Kündigungsgrund?
Es sollte zunächst in jedem Fall geprüft werden, ob der Vermieter bei der Kündigung die formellen Regeln eingehalten hat, und ob die angegebenen Kündigungsgründe überhaupt vorliegen und vom Gesetz zugelassen sind:
Mietvertrag - Kündigungsgrund, berechtigtes Interesse des Vermieters
haben Mieter die Kündigung erhalten, dann sollten sie sich in jedem Fall rechtlich beraten lassen.
Gerade bei Eigenbedarfskündigungen gibt es viel zu beachten und man sollte keine Fehler machen.
Widerspruch gegen eine Kündigung des Mietvertrags aus sozialen Gründen - Sozialklausel
Aber unabhängig davon sollten Sie dem Vermieter mitteilen, wenn die Kündigung für Sie zu einer sozialen Härte führen würde - sogenannte Sozialklausel, § 574 BGB.
Wie hier im Einzelnen vorzugehen ist, finden Sie unter Kündigungswiderspruch:
- Informationen über mögliche Härtegründe:
Soziale Härtegründe für Widerspruch gegen ordentliche Kündigung
Weitere Hinweise:
Sozialklausel - Kündigung Mietvertrag, Widerspruch soziale Gründe
Mieter muss Widerspruchsfrist bei ordentlicher Kündigung des Mietvertrages beachten
Dabei muss die Widerspruchsfrist beachtet werden:
Widerspruchsfrist - Härtegründe bei ordentlicher Kündigung mitteilen
Hat der Vermieter in dem Kündigungsschreiben schon auf die Möglichkeit hingewiesen ist, dass der Widerspruch aus sozialen Gründen möglich ist,
- dann muss Ihr Widerspruch spätestens zwei Monate vor Ende der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen.
- Wenn der Vermieter weder in der Kündigung noch rechtzeitig danach auf das Widerspruchsrecht hingewiesen hat, können soziale Härtegründe noch im ersten Gerichtstermin im Räumungsprozess vorgebracht werden.
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