Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Gebrauchsüberlassung - Mietwohnung anderen Personen überlassen
Gebrauchsüberlassung - wenn der Mieter die Wohnung anderen Personen vollständig oder zum Teil auf längere Zeit überlässt - kann das eine vertragswidrige Nutzung der Mietwohnung sein.
- Der Wohnungsmietvertrag gibt zunächst einmal nur den Mietern als Vertragspartei das Recht, die Wohnung zu nutzen.
​​​​​​​Besuchern die Mietwohnung zeitweilig überlassen
Als Mieter oder Mieterin dürfen Sie selbstverständlich Besucher haben:
Besucher, Gäste in der Mietwohnung, ist das immer erlaubt?
​​​​​​​Als Mieter andere Personen auf Dauer in die Mietwohnung einziehen lassen
Sie dürfen manche Personen sogar auf Dauer in Ihre Mietwohnung aufnehmen:
Mitbewohner in der Mietwohnung - wer ist Mieter?
- Familienmitglieder - wer darf beim Mieter einziehen, wann Erlaubnis?
Krankenpflege – Einzug Pflegerin, Pfleger zum Mieter in Mietwohnung
Anderen die Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters überlassen
Wenn Sie aber die Wohnung längere Zeit selbst gar nicht mehr nutzen und anderen Personen den Gebrauch vollständig überlassen, auch wenn Sie dafür kein Geld, Miete verlangen, benötigen Sie die vorherige - nachweisbare - Zustimmung des Vermieters.
Haben Sie eine solche Vermieterzustimmung nicht, und überlassen Ihre ganze Wohnung anderen Personen, dann kann der Vermieter das als schwerwiegende Vertragsverletzung ansehen und den Mietvertrag kündigen.
Grundsätzlich wird der Vermieter Ihnen vorher eine Abmahnung schicken müssen.
Vertragswidrige Nutzung der Mietwohnung - Kündigung
Gebrauchsüberlassung einer Mietwohnung - Untervermietung der Wohnung
Erst recht gilt es als vertragswidrig, wenn Sie für die Gebrauchsüberlassung (auch von Teilen Ihrer Wohnung) eine Gegenleistung bekommen, denn eine Untervermietung ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters grundsätzlich unzulässig.
​​​​​​​Untervermietung - gesamte Wohnung untervermieten möglich?
- Das gilt auch für die vorübergehende Vermietung an Touristen.
Urteil: Kündigung Mietvertrag wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: