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Mietwohnung anderen Personen überlassen - Gebrauchsüberlassung

Ãœberlässt ein Mieter die Wohnung anderen Personen vollständig oder zum Teil auf längere Zeit, dann kann eine vertragswidrige Nutzung der Mietwohnung vorliegen, es kann sich um eine nicht erlaubte Gebrauchsüberlassung handeln.

Besuchern die Mietwohnung zeitweilig überlassen

Als Mieter oder Mieterin dürfen Sie selbstverständlich Besucher haben: 
Besucher, Gäste in der Mietwohnung, ist das immer erlaubt?   

​​​​​​​Als Mieter andere Personen auf Dauer in die Mietwohnung einziehen lassen

Der Wohnungsmietvertrag gibt zunächst einmal nur den Mietern (und seinen Haushaltsangehörigen) das Recht die Wohnung zu nutzen. 

Aber es ist möglich, dass Mieter manche Personen sogar auf Dauer in ihre Mietwohnung aufnehmen können:
Mitbewohner in der Mietwohnung - wer ist Mieter? 

Anderen die Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters überlassen

Wenn Sie aber die Wohnung längere Zeit selbst gar nicht mehr nutzen und anderen Personen den Gebrauch vollständig überlassen, auch wenn Sie dafür kein Geld, Miete verlangen, benötigen Sie die vorherige - nachweisbare - Zustimmung des Vermieters.

Haben Sie eine solche Erlaubnis vom Vermieter nicht, und überlassen Ihre ganze Wohnung anderen Personen, dann kann der Vermieter das als schwerwiegende Vertragsverletzung ansehen und den Mietvertrag außerordentlich kündigen.

Grundsätzlich wird der Vermieter Ihnen vorher eine  Abmahnung schicken müssen.
Vertragswidrige Nutzung der Mietwohnung - Kündigung 

Gebrauchsüberlassung einer Mietwohnung - Untervermietung der Wohnung

In der Regel ist schon im Wohnungsmietvertrag festgelegt ist, dass eine Gebrauchsüberlassung der Wohnung, auch von Teilen, die Genehmigung des Vermieters voraussetzt.

Es gilt immer als vertragswidrig, wenn Mieter für die Gebrauchsüberlassung (auch von Teilen Ihrer Wohnung) eine Gegenleistung, Miete bekommen, denn eine Untervermietung ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters grundsätzlich unzulässig.
​​​​​​​Untervermietung - gesamte Wohnung untervermieten möglich? 

Urteil: 

Kündigung Mietvertrag wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung 

Eine solche unerlaubte Gebrauchsüberlassung ist ein wichtiger Grund für den Vermieter, der diesen zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen kann, gemäߠ§ 543 Abs. 2 Satz 2 BGB.




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