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Schonfrist - fristlose Kündigung des Mietvertrags unwirksam machen

Die Schonfrist ist die Frist, die Mietern zur Verfügung steht, eine fristlose Kündigung des Mietvertrags unwirksam zu machen. Der gesamte Mietrückstand ist innerhalb der Schonfrist zu bezahlen - sie beträgt zwei Monate, nach Zustellung der Räumungsklage.

Fristlose Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs - Kündigung abwenden 

Nähere Einzelheiten finden Sie hier: 
Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs der Miete abwenden 
Wichtig:

Alle Mietrückstände müssen bis auf den letzten Cent bezahlt werden. 

Hinweis


Auch wenn Sie zur Abwendung einer fristlosen Kündigung alle Mietrückstände innerhalb der Schonfrist bezahlen, müssen Sie damit nicht auf berechtigte Gegenansprüche verzichten.

Ãœberzahlte Beträge - z.B. wegen einer berechtigten Mietminderung - können Sie anschließend zurückverlangen.

Sie sollten bei Ihrer Zahlung der Mietrückstände einen Vorbehalt erklären: 
Zahlung unter Vorbehalt - Rückforderungsvorbehalt erklären 

Fristlose Kündigung wegen Mietschulden - durch wird Zahlung fristlose Kündigung unwirksam

Berechnung der Schonfrist bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug

Innerhalb der Schonfrist muss die Zahlung des gesamten Mietrückstands beim Vermieter eingegangen sein.

Beispiel

Die Räumungsklage wird Ihnen am 14. Februar zugestellt. Obwohl der Februar nur 28 Tage hat, endet die Schonfrist am 14. April.

Fristlose Kündigung wegen Mietschulden durch Verpflichtung eines Amtes unwirksam machen 

Anstelle der Zahlung kann auch eine Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Stelle vorgelegt werden, worin die Behörde erklärt, dass sie die Mietrückstände komplett übernimmt.

  • Auch diese Erklärung muss innerhalb der Schonfrist beim Vermieter eingegangen sein. 


Hinweis

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