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Angefragter Suchbegriff: Feuerwehr
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Kommt es durch einen Polizeieinsatz oder durch den Einsatz der Feuerwehr zu einer Beschädigung der Wohnungstür, dann ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, die Tür instand zu setzen und auch die Kosten zu tragen. Aufgebrochene
Wurde ein Hornissennest oder Wespennest z.B. direkt an Ihrem Fenster oder im Rollladenkasten gebaut, oder wenn sich ein Bienenschwarm im Bereich Ihres Balkons niederlässt, dann sollten Sie den Vermieter schnell informieren, damit dieser
Wird ein Mangel an der Wohnung durch fremde Personen verursacht, sogenannte Dritte, dann muss grundsätzlich der Vermieter diesen Mangel beseitigen: es kommt nicht darauf an, wer den Schaden verursacht hat. Hinweis Der Vermieter muss sich
Ist an der Wohnungstür durch einen Einbruch ein Schaden entstanden, dann ist der Vermieter für die Reparatur zuständig (Schloss ersetzen, Türblatt erneuern etc.). Er muss auch vorläufige Sicherungsmaßnahmen beauftragen, wenn die
Wespen, Hornissen und Bienen sind kein Ungeziefer - dennoch will man sie nicht in der Wohnung oder direkt vor dem Fenster oder auf dem Balkon haben. Wespen, Hornissen, Bienen können für Mieter, Bewohner eines Hauses eine Gefahr
Liegt am Geländer des Balkons oder am Geländer der Terrasse der Mietwohnung eine Beschädigung vor, ist es defekt, dann hat der Vermieter die Pflicht, das Geländer reparieren zu lassen. Hinweis Bei einer starken Beschädigung: Es können Teile des Geländers



