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Angefragter Suchbegriff: Fußboden

Es wurden 18 Suchergebnisse gefunden:

Beim Einzug oder Auszug aus der Wohnung, auch wĂ€hrend des MietverhĂ€ltnisses, ist das RĂŒcken von Möbeln, Verschieben von Sachen ĂŒblich - dies gehört zur normalen Nutzung der Wohnung durch den Mieter. Kratzer auf Fußboden der Mietwohnung -

In der Regel muss der Mieter keinen Schadenersatz leisten bei Ausbleichungen, Farbunterschieden des Bodenbelags. Sonneneinwirkungen am Bodenbelag - Ausbleichungen, VerfĂ€rbungen durch Sonnenlicht Sonnenlicht fĂŒhrt hĂ€ufig zu

Bei der WohnungsrĂŒcknahme fordern Vermieter manchmal, dass der Holzfußboden, Dielenboden wegen Gebrauchsspuren, Kratzern abgeschliffen und versiegelt werden muss, verlangen Schadenersatz vom Mieter. Kratzer im Holzfußboden, Dielenboden der Wohnung

Durch normale Abnutzung bzw. Benutzung eines in der Wohnung vorhandenen Bodenbelags verursachen Mieter keinen Schaden. Kein Schaden am Bodenbelag sind normalerweise auch Druckstellen in BodenbelÀgen, die durch das Aufstellen von Möbeln,

Ein Mieter muss fĂŒr SchĂ€den, die sein Hund in der Wohnung anrichtet, etwa am Parkettboden oder einem Holzboden, grundsĂ€tzlich unbeschrĂ€nkt aufkommen, wenn der Mieter sie hĂ€tte vermeiden können. Im von einem Landgericht entschiedenen Fall

Manchmal fordern Vermieter im Abnahmeprotokoll bei einer WohnungsrĂŒckgabe, dass der Mieter den Parkettboden abschleifen und versiegeln soll, da dies eine vom Mieter auszufĂŒhrende Schönheitsreparatur sei.  Einer solchen Forderung muss

Wurde eine Wohnung mit Teppichboden, Laminat, mit PVC-Fußboden angemietet, dann stellt sich bei der WohnungsrĂŒckgabe hĂ€ufig die Frage, ob bei diesen BodenbelĂ€gen ein vom Mieter verursachter Schaden zu ersetzen ist. Schadenersatz fĂŒr

Wenn der Vermieter beim Auszug verlangt, dass Sie den Parkettboden ölen sollen, ist zu prĂŒfen, ob Sie dazu verpflichtet sind, denn das Ölen des Parketts gehört normalerweise nicht zu den auszufĂŒhrenden Schönheitsreparaturen. Hinweis Klauseln

Streit bei der RĂŒckgabe einer Wohnung entsteht hĂ€ufig ĂŒber vorhandene Abnutzungsspuren auf FußbodenbelĂ€gen, oft wenn Abnutzungsspuren von einem BĂŒrostuhl verursacht wurden.  Holzfußböden, Parkettböden , Teppichboden , auch Laminat

Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 73/14 ) — Nachbarn mĂŒssen es hinnehmen, dass in einer Wohnung der Teppichboden durch Parkettboden ersetzt wird, auch wenn danach Schritte auf dem Parkett deutlich lauter sind als auf

Rund um das Thema Fliesen, mietrechtliche Auswirkungen, was beachten, finden Sie hier Artikel: Bohrlöcher - Darf man als Mieter einfach in die Fliesen bohren? Als Mieter in der Wohnung Fliesen legen, anbringen Neue Fliesen als Mieter

Ein Fliesenspiegel in einer KĂŒche ist zeitgemĂ€ĂŸ und gehört zur normalen Ausstattung einer Wohnung. Das Anbringen eines Fliesenspiegels durch den Mieter wird daher zum vertragsgemĂ€ĂŸen Gebrauch der Mietwohnung gezĂ€hlt, der

Ihre KĂŒche hat keinen Fliesenspiegel, die WĂ€nde im Bad sind nicht gefliest, die Fliesen gefallen Ihnen nicht, Sie wollen im Flur der Wohnung Fliesen legen?  Es ist nicht zu empfehlen, ohne die schriftliche Genehmigung des Vermieters neue

Die VerfĂ€rbung von Fugen zwischen den Fliesen im Badezimmer ist meistens Folge eines vertragsgemĂ€ĂŸen Gebrauchs - der Mieter ist dann nicht zur Erneuerung verpflichtet. Fugen zwischen den Fliesen sind normalerweise weiß, selten farblich

Bohren und DĂŒbeln in der Wohnung zur Anbringung einer ĂŒblichen Ausstattung ist Mietern grundsĂ€tzlich erlaubt. Wird bzw. wurde in die Fliesen der Wohnung gebohrt, dann mĂŒssen Mieter beachten: unsachgemĂ€ĂŸes Bohren kann zu

Mieter benötigen fĂŒr eine bauliche VerĂ€nderung in der Wohnung die Erlaubnis des Vermieters. Das kann fĂŒr Umbauarbeiten, bei Einbauten in der Wohnung der Fall sein und dies gilt auch fĂŒr Arbeiten im Bereich des Balkons, wenn dort etwas

Bei RĂŒckgabe einer Wohnung kommt es wegen Bohrlöchern in Fliesen oft zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Selbst wenn diese Bohrlöcher mit einer Spachtelmasse verschlossen wurden, kann es doch sein, dass solche Stellen auffĂ€llig,

Haben Mieter in der Wohnung Fliesen mit Fliesenlack oder Fliesenfarbe, ohne Genehmigung des VermietersÂ ĂŒberstrichen, dann kann dies zu einem Schadenersatzanspruch des Vermieters fĂŒhren.  Mieter lackieren alte Fliesen in der